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28 Millionen Franken für Corona-Erwerbsersatz

Die Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ) hat im laufenden Jahr bereits 4000 Anmeldungen erhalten. Seit Kurzem profitieren auch Selbstständigerwerbende.

ANJA SCHELBERT

Die Leistungen der Corona-Erwe rbsersatzentschädigung (CE), nicht zu verwechseln mit der Kurzarbeitsentschädigung, basierten bis zum 16. September auf einer Notverordnung. Der Bundesrat hat am 11. September die rechtliche Grundlage geschaffen, damit die CE ab dem 17. September weiter ausbezahlt werden kann. Die Branchen Event und Gastronomie sind betroffen Andreas Dummermuth, Geschäftsführer der Ausgleichskasse Schwyz (AKSZ), berichtet: «Wir haben seit dem März insgesamt rund 4000 Anmeldungen erhalten. Für den Zeitraum ab dem 17. September sind über 600 dieser 4000 Anmeldungen eingegangen.» Ebenfalls seit dem 17. September können Selbstständige Anspruch auf CE geltend machen. Dort seien insbesondere die Branchen Event und Gastronomie betroffen, sagt Dummermuth. Um Geld zu erhalten, müssen Selbstständige unter anderem eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent und zugleich einen Erwerbsausfall nachweisen können.

Ein Beispiel: Peter Mustermann ist Inhaber einer kleinen GmbH im Gastrobereich. Aufgrund der Vorschriften des Bundes aber auch des Kantons zur Bekämpfung des Coronavirus ist seine Betriebstätigkeit nachweislich spürbar eingeschränkt.

Der Firmenumsatz im Antragsmonat betrug 60 Prozent weniger als der durchschnittliche Monatsumsatz der Jahre 2015–2019. Für die Berechnung der Entschädigung meldet Peter Mustermann sein monatliches Erwerbseinkommen im Antragsmonat und sein durchschnittliches Erwerbseinkommen aus den Jahren 2015 bis 2019.

Die meisten Anmeldungen werden bewilligt Bei Peter Mustermann beträgt der monatliche Lohnausfall 3000 Franken. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Ausfalls, was dann konkret ein Taggeld von 80 Franken ergibt (3000 x 0,8/30 = 80 Franken).

Wie Dummermuth berichtet, wurden für alle Anspruchsmöglichkeiten der CE bislang rund 28 Millionen ausgegeben. Die meisten Anmeldungen könnten dabei durchgewinkt werden: «Es sind wenige Prozent der Anmeldungen, die wir ablehnen müssen », stellt Dummermuth fest. Seien die Unterlagen vollständig, so könnten diese zudem bereits innert Wochenfrist bearbeitet und die Beträge dann monatlich nachschüssig ausbezahlt werden.

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