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H8 bald auf juristischer Schiene

H8 bald auf juristischer Schiene H8 bald auf juristischer Schiene

Der Kanton Schwyz und die Umweltverbände werden sich beim Ausbau der H8 nicht einig.

ANDREAS SEEHOLZER

Der wichtigsten Verbindungsstrasse zwischen Inner- und Ausserschwyz fehlt nur noch ein Stück zwischen Rothenthurm und Biberbrugg, welches nicht ausgebaut ist. Die Planung für dieses Teilstück dauert seit 2007 und ist seit Jahren blockiert.

Der Schwyzer Alt-Regierungsrat Othmar Reichmuth hätte dieses Projekt gerne noch während seiner Amtszeit abgeschlossen. Daraus wurde aber bekanntlich nichts. Nun liegt das Dossier auf dem Schreibtisch von Regierungsrat und Baudirektor André Rüegsegger. «Sehr langwieriger Prozess»

«Die H8 ist ein sehr langwieriger Prozess, der nun auf die juristische Schiene wechselt», gibt Rüegsegger Auskunft. Die Opposition komme einmal mehr hauptsächlich von Umweltverbänden, die auch als Einsprecher fungieren. Die H8 ist bekanntlich die Hauptverbindung zwischen dem inneren und dem äusseren Kantonsteil «und für den Kanton Schwyz damit von essenzieller Bedeutung», sagt Rüegsegger.

Zeitgemässe Verbindung dürfe nicht verhindert werden

«Es kann doch nicht sein, dass uns eine zeitgemässe und sichere Verbindungsachse verwehrt wird», sagt der Baudirektor weiter. Auch nicht unter dem Titel des Moorschutzes, wenngleich ihm bewusst sei, dass dieser sehr hoch gewichtet sei. «Es muss eine Abwägung der Gesamtsituation gemacht werden. Dafür werden wir uns mit allen Mitteln einsetzen, und ich bin zuversichtlich, dass es gut kommt.» Die Frage ist nur, wie lange es dauern wird, bis das Teilstück ausgebaut werden kann. Als Nächstes steht, voraussichtlich in den nächsten Monaten, der Erlass des Nutzungsplans durch das Umweltdepartement an. Wenn der Nutzungsplan rechtskräftig ist, kann der Regierungsrat das eigentliche Strassenprojekt absegnen. Beides, also der Nutzungsplan und auch das Strassenprojekt, können beim kantonalen Verwaltungsgericht und beim Bundesgericht angefochten werden. «Es ist zu befürchten, dass gewisse Verbände dies tun werden. Das, obwohl die neue Linienführung insgesamt mit rund 2,5 Mal mehr Moorschutzflächen kompensiert wird», so Rüegsegger. Betrachte man es also als Ganzes, führe die neue Linienführung zu mehr Moor. «Hier sollte doch die Sache und nicht irgendwelche Ideologien in den Vordergrund gestellt werden.»

Dem Ausbau der Hauptstrasse H8 steht der in der Bundesverfassung festgelegte Moorschutzartikel im Weg.

Foto: Andreas Seeholzer

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