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Schwyzer Finanzausgleich soll überarbeitet werden

Die Staatswirtschaftskommission sieht den Zeitpunkt gekommen, den innerkantonalen Finanzausgleich zu überarbeiten. Sie hat dazu eine Motion eingereicht.

(KR/i) Der regierungsrätliche Bericht «Finanzen 2020» hat verschiedene Schwachstellen beim heutigen System des innerkantonalen Finanzausgleichs festgestellt und ein Reformkonzept entwickelt. Die Staatswirtschaftskommission hat sich an mehreren Sitzungen intensiv mit einer möglichen Reform auseinandergesetzt. Sie reicht nun eine Kommissionsmotion ein mit dem Auftrag, den innerkantonalen Finanzausgleich neu auszugestalten.

Der innerkantonale Finanzausgleich des Kantons Schwyz besteht in der heutigen Form bereits seit 2002. Der Regierungsrat hat die Wirksamkeit des Systems überprüft. Im Bericht «Finanzen 2020» hat er Reformbedarf festgehalten und Massnahmen zur Optimierung vorgeschlagen. Der Regierungsrat beschränkt sich zunächst aber auf die Umsetzung einzelner Massnahmen, welche kurzfristige Verbesserungen bringen. Der Anstoss für eine ganzheitliche Reform müsse vom Kantonsrat ausgehen. Ganzheitliche Reform nötig

Die Staatswirtschaftskommission nimmt den Ball auf. Sie ist der Auffassung, dass es eine gesamtheitliche Reform braucht, um die Schwächen und Fehlanreize des bestehenden Systems auszumerzen.

Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, unter Beibehaltung der Steuerattraktivität der finanzstarken Gebergemeinden ein anreizbasiertes, faires und zeitgemässes Finanzausgleichsystem zu implementieren. Das Finanzausgleichsystem soll auf wissenschaftlichen Grundlagen fundieren und die bisherigen Schwächen und Fehlanreize korrigieren. Die weiteren Ziele sind, die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen bei den Gemeinden im Bereich der Sozial- und Zentrumslasten zu berücksichtigen, die aus vergangener Regionalund Strukturpolitik resultierende Überdotierung gewisser Gemeinden zu reduzieren und die mittleren Gemeinden nicht mehr vom innerkantonalen Finanzausgleich zu entkoppeln.

Vor diesem Hintergrund legt die Staatswirtschaftskommission dem Kantonsrat eine Motion vor. Sie verlangt vom Regierungsrat die Erarbeitung einer umfassenden Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs. Dabei verweist sie auf das von der Hochschule Luzern ausgearbeitete Reformkonzept, das als Basis für das neue System dienen soll.

Transferzahlungen sollen hinterfragt werden

Zusätzlich zum Reformkonzept sollen auch die vertikalen Transferzahlungen im Rahmen des sogenannten «indirekten Finanzausgleichs » zwischen dem Kanton und den Gemeinden überprüft werden. Dazu gehören einerseits die Beiträge des Kantons an die Gemeinden für die Lehrerbesoldung und Verbindungsstrassen sowie andererseits die Beiträge der Gemeinden an den Kanton für Sonderschulen, Sozialversicherungen, Prämienverbilligungen, Pflegefinanzierung und öffentlichen Verkehr. Diese Beiträge werden in der Regel nach der Einwohnerzahl und nicht nach der Steuerkraft der Bezirke und Gemeinden abgestuft.

Wie der Bericht «Finanzen 2020» aufgezeigt hat, sind bei diesen Transferzahlungen einerseits die fehlende Transparenz, aber auch die meist nicht stimmige fiskalische Äquivalenz problematisch. Das Umverteilungsvolumen ist – im Vergleich mit dem direkten Finanzausgleich – weniger gut sichtbar und wird daher politisch weniger wahrgenommen.

Härteausgleich gefordert

Eine Änderung des innerkantonalen Finanzausgleichs wird selbstredend Änderungen bei den Finanzströmen zwischen den Gemeinden nach sich ziehen. Um allfällige negative Veränderungen durch den Wechsel vom bisherigen zum neuen System abzufedern, soll ein befristeter Härteausgleich für die betroffenen Gemeinden vorgesehen werden.

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