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Die Maskenpflicht wird nun zum Gerichtsfall

Die Maskenpflicht wird nun zum Gerichtsfall Die Maskenpflicht wird nun zum Gerichtsfall

Die Massnahmen gegen Covid-19 seien verfassungswidrig, sagt SVP-Nationalrat Pirmin Schwander.

JÜRG AUF DER MAUR

Jetzt wird der Kampf gegen Covid- 19 im Kanton Schwyz auch zu einem Kampf vor Gericht. Der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander fährt grobes Geschütz auf. Er legt vor dem Schwyzer Verwaltungsgericht Beschwerde ein gegen die von der Schwyzer Regierung am 16. Oktober im Amtsblatt publizierte Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19.

Um die «Verbreitung des Coronavirus im Kanton Schwyz einzudämmen, Übertragungsketten zu unterbrechen und besonders gefährdete Personen zu schützen », gab der Regierungsrat damals bekannt, dass ab 16. Oktober im ganzen Kanton eine generelle Maskentragpflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 teilnehmenden Personen gelte. Schwander fordert sofortige Aufhebung der Maskenpflicht Insbesondere gegen die Maskentragpflicht – mittlerweile gilt sie auch für Schüler der Stufe Sek I – wurde von coronaskeptischen Kreisen von Beginn an Sturm gelaufen.

Diese war auch am Samstag im Zentrum einer Kundgebung in Einsiedeln. Rund 150 bis 200 Personen (gemäss Teilnehmern) samt Trychlern aus dem Wägital äusserten dabei öffentlich ihren Unmut gegen die Covid- Massnahmen der Schwyzer Regierung.

In seiner Beschwerde wirft Schwander der Regierung nun vor, dass die vorliegende Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie «verfassungs- und rechtswidrig » sei. Weder die Kantonsverfassung «noch ein kantonales Gesetz würden die Kompetenz regeln, dass die Regierung in der aktuellen Situation Massnahmen anordnen» könne, so Schwander. Die Voraussetzungen für Notrecht seien nicht gegeben. Es brauche deshalb zwingend eine «gesetzliche Grundlage, allenfalls mit einer Delegationsnorm ».

Die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, also die Maskenpflicht, sei «sofort und vorsorglich» aufzuheben, fordert Schwander. Es sei sofort eine öffentliche Verhandlung durchzuführen. Ausserdem soll eventuell sogar ein «Gutachten über die Folgen der Maskentragpflicht, insbesondere für Jugendliche und ältere Personen, in Auftrag gegeben werden». «Es gibt parallele Kompetenzen von Bund und Kantonen» Ähnlich wie Schwander argumentierte bereits letzte Woche der Einsiedler Rechtsanwalt Oswald Rohner in einem Schreiben an die Schwyzer Regierung und an die Spitzen der Schwyzer Parteien. Auch ihm fehlen rechtliche Grundlagen.

Der von der Regierung beauftragte kantonale Rechtsdienst wies die Vorwürfe zurück. «Wir wüssten beim besten Willen nicht, wo hier ein Widerspruch auszumachen ist», heisst es im Antwortschreiben des Rechtsdienstes unter anderem. «Wir befinden uns weiterhin in einer besonderen Lage», heisst es weiter. Es bestünden deshalb gemäss Epidemiengesetzgebung «parallele Kompetenzen von Bund und Kantonen».

Am Samstag gab es in Einsiedeln eine Demonstration gegen die Maskenpflicht. Foto: Lukas Schumacher

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