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Rumänische Diebesbande verurteilt

Drei Männer und eine Frau verübten von Vorderthal aus 26 Diebstähle in Einkaufszentren.

one. Von einer gemeinsam bewohnten Wohnung in Vorderthal aus gingen zwischen dem 7. August 2018 und dem 23. September 2019 drei Männer und eine Frau aus Rumänien auf Diebestour. Die Diebstähle erfolgten in Selbstbedienungsläden von Grossverteilern wie Coop, Manor, Migros, Bau+Hobby, H& M, Jumbo oder Obi. Gestohlen wurden Kleider, Uhren, Lebensmittel, Koffer und Taschen, Elektrogeräte, Rasierapparate, Kopfhörer, Besteck, Werkzeuge, Alkoholika sowie Kosmetikartikel und Schuhe.

Den Beschuldigten im Alter zwischen 32 und 46 Jahren wurden 26 Fälle in den Kantonen Schwyz, Zürich, Aargau, Luzern, Zug, Graubünden, Thurgau und St. Gallen nachgewiesen. Der Deliktsbetrag soll sich auf über 93’000 Franken belaufen haben.

Die Vorgehensweise war einfach und erstaunlich zugleich. Vor allem die Männer füllten in den Läden ihre Einkaufswagen mit Diebesgut und lungerten dann vor dem Ladenausgang herum, bis sie die Gelegenheit fanden, unbemerkt mit der Ware aus den Läden zu verschwinden.

Mit Überwachung und Videos bewiesen Das Strafgericht hat nun die Urteile veröffentlicht und alle Beschuldigten wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls schuldig gesprochen. Die Frau wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Die Hälfte davon muss sie absitzen. Die andere Hälfte wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen. Zudem wird sie für sieben Jahre aus der Schweiz verwiesen.

Das Gericht ging entgegen der Beteuerung der Beschuldigten davon aus, dass auch sie bei der Planung, Organisation und teilweise bei der Durchführung der Diebstähle eine tragende Rolle gespielt habe. Das werde durch Überwachungsprotokolle, Listen mit Deliktsgut, abgehörten Gesprächen sowie Überwachungsvideos belegt.

Ihr Lebenspartner, der von der Anklage als Kopf der Bande bezichtigt worden war, wurde mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten bestraft. Auch er muss die Hälfte absitzen, die andere Hälfte wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen. Er wurde zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Die beiden übrigen Rumänen wurden zu teilbedingten Freiheitsstrafen von 30 und 28 Monaten sowie zu zehnjährigen Landesverweisen verurteilt. Auch sie müssen die Freiheitsstrafen zur Hälfte absitzen. Die Hälfte der Freiheitsstrafen wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen.

Bereits im Strafvollzug

Allen Beschuldigten, die sich bereits seit über einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug befinden, sind die Verfahrenskosten von je zwischen 86’000 und 99’000 Franken auferlegt worden. Sie haben zudem unter solidarischer Haftbarkeit der Mitbeschuldigten Zivilforderungen der Geschädigten im Umfang von rund 4800 Franken zu bezahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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