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Kommission beantragt Genehmigung

Die Staatswirtschaftskommission hat den Voranschlag des Kantons Schwyz für das Jahr 2021 beraten und beantragt dem Kantonsrat, diesen unverändert zu genehmigen.

Mitg. «Die Kommission nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass der Finanzhaushalt stabil ist und mit einem Minus von 0,3 Millionen Franken eine rote Null budgetiert werden kann», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Zu reden gaben insbesondere die finanziellen Auswirkungen der Corona- Pandemie und die Festsetzung des Steuerfusses.» Die Staatswirtschaftskommission hat als vorberatende kantonsrätliche Kommission den Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2024 behandelt. Teil davon ist der Voranschlag für 2021. Die Kommission beurteilt die Finanzentwicklung als sehr stabil und erfreulich.

Auswirkungen von Corona sind noch unklar «Klammert man die noch unsicheren Auswirkungen der Corona- Pandemie aus, sind die Schlüsselindikatoren wie das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht, das verfügbare Eigenkapital, das Nettovermögen sowie die Aufwand- und Ertragsentwicklung alle positiv», teilen die Kommissionen des Kantonsrats mit: «Die ausgewiesenen Mehraufwände sind begründet und nachvollziehbar.» Aus der vertieften Prüfung der Leistungsaufträge der Ämter und Schulen habe sich kein Änderungsbedarf ergeben. Entsprechend beantragt die Staatswirtschaftskommission dem Kantonsrat, den Aufgaben- und Finanzplan mit dem Voranschlag 2021 wie vom Regierungsrat vorgelegt zu genehmigen.

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden im Voranschlag mit rund 40 Millionen Franken berücksichtigt, was rund 10 Steuerfussprozenten entspricht. Die Einschätzung erfolgte noch vor Ausbruch der zweiten Corona-Welle.

Im Rahmen der Diskussion wurde deshalb verschiedentlich auf den unsicheren weiteren Verlauf der Pandemie und die noch nicht vollständig quantifizierbaren Auswirkungen verwiesen.

«Unmittelbaren Handlungsbedarf für den Voranschlag wurde aber nicht festgestellt», heisst es in der Medienmitteilung weiter: Die Auswirkungen auf den Finanzhaushalt seien zu beobachten und bei Bedarf die entsprechenden finanziellen Massnahmen zu treffen.

Steuerfuss soll unverändert bleiben

Die unklaren Auswirkungen der Pandemie waren auch in der Diskussion des Steuerfusses allgegenwärtig. Mehrheitlich ist die Kommission der Meinung, dass aufgrund der unsicheren Situation aktuell auf eine weitere Steuersenkung verzichtet werden soll.

Es brauche genügend Spielraum für eine allfällige coronabedingte Delle im Finanzhaushalt und für weitere politische Anliegen. Insbesondere die Entlastung von tiefen und mittleren Einkommen sowie die Übernahme der Kosten für die Ergänzungsleistungen sind Themen, die den Kantonshaushalt in Zukunft allenfalls stärker belasten werden.

Eine Minderheit war der Meinung, dass der Voranschlag die Corona-Auswirkungen finanziell bereits gut berücksichtige und weitere Reserven eingerechnet seien, wie die deutlich positiven Abschlüsse der Vorjahre aufzeigten.

Zudem verfüge man über ein sehr grosses Eigenkapital, schreiben die Kommissionen: Aufgrund der coronabedingt schwierigen Situation von vielen Haushalten sei jetzt eine Steuersenkung angebracht. Eine Minderheit beantragt deshalb die Senkung des Steuerfusses von aktuell 150 Prozent auf 140 Prozent für natürliche Personen.

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