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Geld zurück – oder doch nicht? Zwei Meinungen zur kantonalen Abstimmung

Am 29. November stimmt der Kanton Schwyz über den Gegenvorschlag zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» ab. Mit Ruedi Bopp und Roland Lutz kreuzen zwei Einsiedler Kantonsräte verbal die Klingen.

VICTOR KÄLIN

Solange ein Kanton über kein eigenes Förderbudget verfügt, können die Energiefördergelder des Bundes nur teilweise ausgelöst werden. Mit dem Gegenvorschlag zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» wird die energetische Sanierung von Gebäuden zukünftig auch mit kantonalen Mitteln unterstützt. Damit können vom Bund zusätzliche Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe bezogen werden.

Ein langer Weg Bis es im Kanton Schwyz allerdings zur Abstimmung vom 29. November gekommen ist, musste ein steiniger Weg zurückgelegt werden. Die «Geld-zurück- Initiative», welche die Grünliberalen lancierten, hat eine lange Vorgeschichte. Eigentlich geht alles auf die Idee der Schwyzer Bezirksammänner zurück, die mit einem «Energiefünfliber » das Schwyzer Energie-Förderprogramm beleben wollten.

Das Ansinnen der Bezirke stiess bei allen sechs Bezirksversammlungen zwar auf breite Resonanz, wurde am Schluss aber auf juristischem Weg gestoppt. In diese Lücke preschte die Grünliberale Partei, welche die «Geld-zurück-Initiative» erfolgreich startete. «Nach Jahren ohne kantonales Energieförderprogramm soll es im Kanton Schwyz wieder vorwärtsgehen», so Michael Fedier (Lachen), der für die GLP seit 2020 im Schwyzer Kantonsrat ist.

Nur die SVP ist dagegen Am 29. November könnte es so weit sein. Dann wird an der Urne entschieden, ob sich eine Mehrheit der Stimmbürger hinter eine überparteiliche Allianz stellt, die sich gemeinsam für einen Gegenvorschlag und damit für ein Schwyzer Energieförderprogramm einsetzt. Hinter dem Kompromissvorschlag stehen neben der GLP auch Vertreter der CVP, der FDP und der SP. Wird der Gegenvorschlag angenommen, werden vom Kanton jährlich bis zu 2,5 Millionen Franken in ein Förderprogramm investiert, mit dem insbesondere energetische Sanierungsmassnahmen an Gebäuden unterstützt werden. Das heisst auch: Bei einem Ja fliessen jedes Jahr bis zu fünf Millionen Franken aus der CO2-Abgabe von Bern zurück nach Schwyz. Das Programm ist auf vier Jahre beschränkt. Der Kantonsrat kann eine Verlängerung für jeweils vier weitere Jahre beschliessen.

Der Regierungsrat lehnt den Gegenvorschlag in der vorliegenden Form ab. Er ist gegen die von einer Mehrheit des Kantonsrates beschlossene Erhöhung des kantonalen Beitrags von 1 Million Franken auf 2,5 Millionen. Die Regierung ist der Ansicht, dass mit dem von ihr beantragten Kantonsbeitrag von 1 Million und der doppelten Bundesbeteiligung «das aktuelle Förderprogramm weitergeführt werden könnte».

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