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2,5 Millionen Franken sind nicht «masslos»

Geld zurück Initiative

Die SVP sagt Nein zum Gegenvorschlag zur «Geld zurück» Initiative (EA vom 23. Oktober). Sie begründet ihre Haltung damit, dass es «verfehlt wäre, zum heutigen Zeitpunkt jährliche Fixausgaben in der Höhe von 2,5 Millionen Franken zu beschliessen». Eine Million würde gemäss SVP reichen.

Ein Förderbetrag von 1 Million Franken entspricht bei 160’000 Einwohnern einem Betrag von rund 6 Franken pro Person und Jahr. Damit würde der Kanton Schwyz im interkantonalen Vergleich (Durchschnitt 10 Franken pro Person und Jahr ) weiterhin im hintersten Teil der Rangliste verbleiben. Und das obwohl aufgrund der bisher nur minimalen Förderung bei den Gebäudesanierungen und beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen ein erheblicher Nachholbedarf besteht. So liegt beispielsweise die Sanierungsquote von Altbauten im Kanton Schwyz bei nur sehr geringen 0,4 Prozent pro Jahr. Mit diesem Tempo würde es 250 Jahre dauern, bis alle Altbauten im Kanton energetisch saniert sind. So darf es nicht weitergehen.

Im Übrigen stellen die 2,5 Millionen Franken pro Jahr eine Obergrenze dar. Die nicht beanspruchten Gelder bleiben in der Staatskasse. Umgekehrt könnte aber nicht einfach der Kreditrahmen erhöht werden, falls die Gelder nicht ausreichen. Und nach 4 Jahren entscheidet der Kantonsrat, ob das Förderprogramm in dieser Form weitergeführt werden soll. Kein Wunder also, dass sich alle im Kantonsrat vertretenen Parteien – mit Ausnahme der SVP – hinter diesen ausgewogenen Kompromissvorschlag gestellt haben. Ich werde deshalb am 29. November mit Überzeugung Ja stimmen. Andreas Kunz, GLP (Einsiedeln)

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