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Kantonskirchenrat sagt Ja zum Wahlrecht für Ausländer

Kantonskirchenrat sagt Ja zum Wahlrecht für Ausländer Kantonskirchenrat sagt Ja zum Wahlrecht für Ausländer

Dem Coronavirus zum Trotz tagte am Freitag der Kantonskirchenrat im Schweizerischen Jugendund Bildungszentrum in Einsiedeln: Er beschloss, dass katholische Ausländer zukünftig wählen und abstimmen dürfen. Das Kirchenparlament genehmigte zudem Voranschlag und Finanzausgleich 2021.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Die Reihen lichten sich – das Coronavirus zeitigt Folgen: Gerade einmal vierzig von sechzig Kantonskirchenräten finden sich am Freitag im Schweizerischen Jugend- und Bildungszentrum (SJBZ) in Einsiedeln ein, um an der dritten Session 2020 teilzunehmen. Damit ist das katholische Kirchenparlament beschlussfähig. Hinzu kommt, dass auch der Vorstand der Schwyzer Kantonalkirche unter dem Virus leidet: Stephan Betschart befindet sich in Quarantäne, Vreni Bürgi hat Symptome und muss sich einem Coronavirus- Test unterziehen.

Eine wichtige Session des katholischen Kirchenparlaments stand vor vier Tagen auf dem Programm: Am Freitag entschiedden die Kantonskirchenräte darüber, ob Ausländer in Zukunft wählen und abstimmen dürfen. Im Fokus der Sitzung des Parlaments stand eine Fassung des kantonalen Kirchenvorstands, die da lautet: «Ein Mitglied der Kantonalkirche und der Kirchgemeinde seines Wohnsitzes ohne Schweizer Bürgerrecht, welches das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, ist stimm- und wahlberechtigt, sobald es die Niederlassungsbewilligung C hat.» Integration Rechnung tragen

Eine Motion wurde an der Session des Kirchenparlaments am 24. Mai 2019 einstimmig – bei drei Enthaltungen – angenommen. Damit wurde der kantonale Kirchenvorstand beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Die vorberatende Spezialkommission tagte an ihrer Sitzung am 19. August: Ausführlich diskutierte die Kommission über den Grundsatz und die Form der Einführung und beschloss einstimmig, dem Kantonskirchenrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen.

Auch beschloss die Kommission einstimmig, die vorliegende Fassung des kantonalen Kirchenvorstands zu unterstützen. Wieso die Auflage Niederlassungsbewilligung C? «So wird der Integration Rechnung getragen, nebst den zumindest minimalen Sprachkenntnissen», sagte Kantonskirchenrat Josef Reichmuth, Präsident der vorberatenden Kommission.

Die Kommission beantragte dem Rat einstimmig, den Paragraph 3, Wahl- und Abstimmungsgesetz, um diesen einen Absatz zu ergänzen. Dieser Beschluss sei dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

«Der Kantonskirchenrat kann jedoch auch beschliessen, dass eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss, ohne dass dazu das Referendum ergriffen werden muss», betonte Reichmuth: Die Mitglieder des Kirchenparlaments seien schliesslich gewählte Volksvertreter und könnten ihre Verantwortung selbst wahrnehmen. Anträge wurden angenommen

Die Möglichkeit, das fakultative Referendum zu ergreifen, bestehe. «Wir sparen mit diesem Vorschlag die hohen Kosten, die bei bei der Durchführung einer Abstimmung den Kirchgemeinden und der Kantonalkirche entstehen würden», sagte Reichmuth.

Die Kommission sei einstimmig der Ansicht, dass keine Veranlassung für eine zwingende Volksabstimmung bestehe, sondern dass die Möglichkeit der Ergreifung des fakultativen Referendums genüge. Einstimmig, bei zwei Enthaltungen, sagte der Kantonskirchenrat schliesslich Ja zur Gesetzesvorlage.

Der kantonale Kirchenvorstand beantragte dem Parlament, den Voranschlag 2021 mit einem Gesamtaufwand in der Höhe von 2,1 Millionen Franken und einem Überschuss von 6000 Franken anzunehmen. «Bei 93’708 Katholiken und einer Kopfquote von 23 Franken ergeben sich Beiträge der Kirchgemeinden von total 2,1 Millionen Franken», heisst es im Bericht zum Voranschlag 2021.

Kantonskirchenrat Ruedi Beeler aus Rothenthurm stellte einen Antrag: Er schlug vor, die Rechtsund Beratungskosten von 2000 um 1500 auf 3500 Franken zu erhöhen. Dieser Antrag wurde mit elf Gegenstimmen und sechs Enthaltungen angenommen. Gleichsam wurde ein weiterer Antrag seitens Beeler, der sich für eine Erhöhung der Dienstleistungen Dritter stark machte, einstimmig angenommen (bei zwei Enthaltungen).

Steuerkraft rückt in den Fokus Zu reden gaben die Beiträge für die Bistumskasse: Kirchenpräsident Lorenz Bösch warnte davor, die Verweigerung dieser Gelder als Druckmittel einzusetzen: «Es könnte kontraproduktiv sein, damit Einfluss auf die Bischofswahl in Chur nehmen zu wollen.» Besser sei es, erst dann zu dieser Massnahme zu greifen, wenn alle Stricke reissen würden. Der Voranschlag 2021 wurde schliesslich einstimmig genehmigt.

Der Vorstand beantragte, dem Finanzausgleich 2021 mit einem Ausgleich der Normkosten zu 90 Prozent, dem belassenen Strukturzuschlag und einem anrechenbaren Steuerfuss von 30 Prozent sowie der berechneten Progression in der Verteilung des zu leistenden Finanzausgleichs unter den ausgleichspflichtigen Kirchgemeinden zuzustimmen.

Kantonskirchenrat Andreas Marty aus Arth stellte einen Antrag, den Ansatz auf 92,5 Prozent zu erhöhen, um damit «übermässigen Unterschieden in den Steuerverhältnissen unter den Kirchgemeinden» entgegenzuwirken. 22 Stimmen votierten für diesen Antrag. 46 Stimmen waren für die Beibehaltung des Ansatzes bei 90 Prozent.

Ganz zu Beginn der dritten Session 2020 des Kirchenparlaments im Schweizerischen Jugend- und Bildungszentrum in Einsiedeln ging noch eine Vereidigung über die Bühne: Kantonskirchenrätin Beatrice Birrer aus Einsiedeln wurde vereidigt.

Die Frühlingssession des Kantonskirchenrates findet im kommenden Jahr am 28. Mai, die Herbstsession am 22. Oktober statt.

Am Freitag fand die dritte Session 2020 des katholischen Kirchenparlaments statt. Die Kantonskirchenräte traten allesamt mit Maske im Schweizerischen Jugend- und Bildungszentrum (SJBZ) in Einsiedeln an.

Foto: Magnus Leibundgut

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