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«Die Schliessung eines Schulhauses ist die letzte aller Massnahmen»

«Die Schliessung eines Schulhauses  ist die letzte aller Massnahmen» «Die Schliessung eines Schulhauses  ist die letzte aller Massnahmen»

Auch an den Schulen Einsiedeln gibt es Lehrer, welche sich in Covid-19-Quarantäne befinden. Rektor Raffael Bosshard erklärt das Vorgehen.

VICTOR KÄLIN

Wie lauten die Regeln bei Verdacht, respektive bei einem positiven Test einer Lehrperson? In Krankheitsfällen ist gemäss kantonalem Merkblatt wie folgt zu verfahren: Bei Verdacht beziehungsweise bei Krankheitssymptomen bleibt die Lehrperson zu Hause in Quarantäne und in Absprache mit dem Hausarzt lässt sie sich allenfalls auf Covid-19 testen.

Wird eine Lehrperson positiv getestet, werden entsprechende Ansteckungssituationen zurückverfolgt und das Amt für Volksschulen und Sport sowie der Kantonsarzt beigezogen, um eine entsprechende Beurteilung der Situation vorzunehmen. Betroffene Eltern und Erziehungsberechtigte werden von der Schule informiert. Konkret bekannt ist der Fall einer Kindergärtnerin, welche vor wenigen Tagen positiv auf Covid- 19 getestet worden ist. Bestand eine reelle Chance, dass die Lehrperson andere Lehrer oder Schüler angesteckt haben könnte?

Die Frage lässt sich so nicht abschliessend beantworten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Schutzkonzept des Kantons umgesetzt und beachtet wird. Die Weisungen des Amtes für Volksschulen und Sport sind so ausgelegt, dass es möglichst zu keinen Ansteckungen kommt. Auf dem gesamten Schulareal gilt eine generelle Maskenpflicht für alle Erwachsenen. Auf der Sekundarstufe I gilt die Maskenpflicht auch für die Schülerinnen und Schüler.

Da sich die Situation um die Ausbreitung der Corona-Pandemie über das Wochenende erneut intensiviert hat, wird das kantonale Schutzkonzept für die Schulen voraussichtlich noch diese Woche weitere Anpassungen erfahren. Anscheinend war es die Absicht, den schulischen Unterricht im Kindergarten nahtlos aufrechtzuerhalten. Ist das so? Gemäss der kantonalen Vorgabe haben die Schulen den Bildungsauftrag umzusetzen und soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten werden. Wurden in einem positiven Erkrankungsfall einer Lehrperson die Schutzmassnahmen beachtet, kann tendenziell davon ausgegangen werden, dass der Unterricht aufrechterhalten wird. In solchen Fällen besteht aber ein enger Austausch zwischen Schulleitung und Schulinspektorat.

Es liegt letztlich in der Kompetenz des Departements des Innern, auf Antrag des Kantonsarztes eine entsprechende Verfügung (Klassen- oder Schulschliessung) zu erlassen; eine Schulschliessung kann folglich nicht direkt durch den Schulträger erfolgen. Wäre es eine Massnahme, die Kindergartenkinder zu Hause zu lassen, bis die Quarantäne vorbei, die Lehrperson wieder gesund ist? Stand diese Variante zur Diskussion? Nein, eine solche Massnahme stand und steht aus bereits genannten Gründen nicht im Vordergrund. Der Präsenzunterricht findet unter Einhaltung des aktuellen Schutzkonzepts statt. Die letzte Massnahme stellt gewissermassen der Fernunterricht dar.

Sahen die zuständigen Stellen eine Veranlassung, vielleicht gar das ganze Schulhaus zu schliessen? Nein. Für den Kanton steht eine solche Eskalationsstufe am Schluss und wird Fernunterricht nur als letzte Massnahme anordnen. Eine solche trifft sodann das Departement des Innern. Gibt es aktuell noch weitere Lehrpersonen, welche positiv auf Corona getestet worden sind? Den Schulen Einsiedeln sind – wie auch andernorts – Quarantäne- und Krankheitsfälle von Lehrpersonen bekannt. Die Aussagekraft dieser Antwort im Hinblick auf den aktuellen Schulbetrieb ist jedoch sehr beschränkt, insbesondere bei einer Erkrankung während der Herbstferien oder wenn eine Quarantäne nur vorsorglich beachtet wird. Zum Glück sind bei den Schulen Einsiedeln positiv getestete Lehrpersonen noch Ausnahmen. Wie ist man in diesen Fällen verfahren?

Die Lehrpersonen kamen, beziehungsweise kommen ihrer Informationspflicht nach und orientieren die Schulleitung über eine Quarantäne oder eine Erkrankung. Da gemäss kantonaler Vorgabe der Bildungsauftrag und der Präsenzunterricht so lange wie möglich umzusetzen ist, müssen diesfalls Stellvertretungen organisiert werden. Aus jeder Stellvertretung kann und darf aber nicht der Schluss einer Covid-19-Erkrankung gezogen werden, da Stellvertretungen aus verschiedenen Gründen notwendig sein können.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann auf die einzelnen Fälle nicht näher eingegangen werden.

Das Interview wurde schriftlich geführt.

«Aus jeder Stellvertretung kann und darf aber nicht der Schluss einer Covid-19-Erkrankung gezogen werden»: Rektor Raffael Bosshard. Foto: Archiv EA

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