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Kanton will Behinderte nicht besser stellen

IN KÜRZE

Kanton. CVP-Kantonsrat Dominik Blunschy beschäftigte im September die kantonsweit individuell gehandhabte Bewirtschaftung von Behindertenparkplätzen. Insbesondere die Gebührenregelung fasste er ins Auge.

André Rüegsegger, Schwyzer Baudirektor, hat seine Kleine Anfrage nun beantwortet. Der Regierungsrat schreibt, es gebe «weder im Recht des Bundes noch in jenem des Kantons Schwyz» spezifische gesetzliche Regelungen zu den Parkgebühren für Behindertenparkplätze. Die Gebührenpflicht werde von den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden vielmehr individuell beurteilt und verfügt. Der Kanton mache den Gemeinden und Bezirken dabei keine Vorschriften. Gebührenbefreiung würde nur auf Kantonseigentum greifen Auf kantonseigenen Liegenschaften gelte indes seit 1. Juli 2000 sowohl für Besucher als auch für Kantonsangestellte eine Gebührenpflicht für Parkplätze. Davon seien auch Behinderte nicht ausgenommen. Dennoch seien an bestimmten Standorten vor kantonalen Einrichtungen die Behindertenparkplätze von der Gebührenpflicht befreit – als Beispiel nennt Rüegsegger hier das Verkehrsamt Schwyz sowie die Prüfstelle Pfäffikon.

Im Allgemeinen geht Rüegsegger aber davon aus, dass «die meisten Bezirke und Gemeinden auf ihren Parkplätzen ebenfalls keine generelle Gebührenbefreiung für Behindertenparkplätze vorsehen».

Eine kantonsweite Regelung der Parkgebühren für Behindertenparkplätze sei nicht geplant. Als Hauptgrund dafür nennt der Baudirektor etwa, dass eine kantonsweite Regelung nur auf die kantonseigenen Parkplätze übertragen werden könnte, nicht aber auf solche, die sich auf privaten Liegenschaften befänden. Der Kanton Schwyz anerkenne aber, dass handicapierte Personen mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen hätten. (anj)

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