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Auch Frau Landammann Petra Steimen in Quarantäne

Die Vorsteherin des Departements des Innern befindet sich aufgrund eines positiv auf Covid-19 getesteten Familienmitglieds in Quarantäne. Sie führt die Regierungsgeschäfte aus dem Homeoffice. Derweil steigen die Corona-Fallzahlen weiterhin an.

MAGNUS LEIBUNDGUT / WOLFGANG HOLZ

Ein Familienmitglied von Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher sei positiv auf Covid- 19 getestet worden, schreibt das Schwyzer Departement des Innern in einer Medienmitteilung: Die Regierungsrätin befindet sich deshalb bis und mit 28. Oktober in Quarantäne.

«Während der Quarantäne führt Steimen-Rickenbacher die Geschäfte des Regierungsrates und ihres Departements aus dem Homeoffice», berichtet die Schwyzer Staatskanzlei: Steimen- Rickenbacher stelle bislang keine Symptome fest, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten würden. Das sei auch der Grund, weshalb sie sich nicht auf Covid-19 testen lasse: «Ein Corona-Test», so Petra Steimen, «verkürzt die Quarantäne nicht. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt einen Corona-Test nur bei Symptomen; deshalb werde ich, solange ich keine Symptome habe, keinen Test machen.»

Zwei Männer verstorben

«Seit Mittwoch sind im Kanton Schwyz 116 positiv auf Covid-19 getestete Personen neu hinzugekommen », heisst es in der Medienmitteilung weiter: Nach Abzug der Genesenen und Verstorbenen seien im Kanton somit aktuell 1025 positiv auf Covid-19 getestete Personen zu verzeichnen. «Zwei Männer mit Covid-19 im Alter von 84 und 88 Jahren sind neu seit dem Mittwoch verstorben », schreibt das Departement des Innern.

Der Blick auf die regionale Verteilung der Fälle zeigt, dass im inneren Kantonsteil eine Häufung von positiven Fällen zu verzeichnen ist. Insgesamt sind im Kanton Schwyz 1025 positive Fälle gemeldet. 973 Personen davon sind zu Hause, 31 im Alters- und Pflegeheim, 21 im Spital. 278 Personen sind in Quarantäne, 301 Personen sind als Reiserückkehrer in Quarantäne. «Seit dem 24. März gibt es im Kanton Schwyz 38 Todesfälle infolge des Coronavirus», schildert die Kanzlei.

Maskenpflicht am Sitzplatz

«An privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit über fünfzig Teilnehmern muss im Kanton Schwyz weiterhin auch am Sitzplatz eine Maske getragen werden», ist aus der Medienmitteilung zu entnehmen: Ansonsten würden die Massnahmen des Bundes gelten. Der Regierungsrat habe die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid- 19-Epidemie vom 14. Oktober aufgrund der vom Bundesrat am Montag in Kraft gesetzten Massnahmen angepasst. Appell an Eigenverantworung

Zusätzlich zu den schweizweit geltenden Massnahmen des Bundes gelte im Kanton Schwyz weiterhin eine generelle Maskentragepflicht an öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 51 teilnehmenden Personen sowohl in Innenräumen als auch im Aussenbereich.

Der Regierungsrat appelliere an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten, damit die Herausforderungen dieser Pandemie gemeinsam bewältigt werden könnten.

«Ein Corona-Test verkürzt die Quarantäne nicht. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt einen Corona-Test nur bei Symptomen.»

Petra Steimen-Rickenbacher, Frau Landammann

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