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Grünes Licht für die Session des Kirchenparlaments erteilt

Grünes Licht für die Session des Kirchenparlaments erteilt Grünes Licht für die Session des Kirchenparlaments erteilt

Dem Coronavirus zum Trotz wird die dritte Session 2020 des Kantonskirchenrates am Freitag wieder in den gewohnten Räumlichkeiten im Schweizerischen Jugend- und Bildungszentrum (SJBZ) am Lincolnweg 23 in Einsiedeln über die Bühne gehen.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Eine wichtige Session des katholischen Kirchenparlaments steht in drei Tagen auf dem Programm: Am Freitag entscheiden die Kantonskirchenräte darüber, ob Ausländer in Zukunft wählen und abstimmen dürfen. Im Fokus der Sitzung des Parlaments steht eine Fassung des kantonalen Kirchenvorstands, die da lautet: «Ein Mitglied der Kantonalkirche und der Kirchgemeinde seines Wohnsitzes ohne Schweizer Bürgerrecht, welches das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, ist stimm- und wahlberechtigt, sobald es die Niederlassungsbewilligung C hat.» Masken zu tragen ist Pflicht

Nach Auskunft von Linus Bruhin, Sekretär des kantonalen Kirchenvorstands, steht der entscheidenden Sitzung am 23. Oktober nichts mehr im Wege: «Die Session wird definitiv stattfinden – und zwar in unseren gewohnten Räumlichkeiten im Schweizerischen Jugend- und Bildungszentrum (SJBZ) am Lincolnweg 23 in Einsiedeln.» Man habe erst einmal die Informationen des Bundesrates am Sonntag abwarten wollen, führt Bruhin aus: «Weil nach wie vor ein Abstand von eineinhalb statt zwei Meter vorgesehen ist, kann die Session am Freitag problemlos im SJBZ durchgeführt werden.» Der Sekretär weist darüber hinaus auf die Maskenpflicht hin, die ab sofort in öffentlichen Gebäuden gilt: «Die Räte sind aufgerufen, sich mit einer Maske in das Zentrum zu begeben und diese auch während des Sitzens zu tragen.

Das Schutzkonzept für die dritte Session 2020 sehe überdies vor, dass Desinfektionsmittel bereit gestellt und keine Listen rotieren würden, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Bezüglich der Teilnahme der sechzig Kantonskirchenräte zeigt sich Linus Bruhin optimistisch: «Bis anhin sind noch keine coronavirusbedingte Abmeldungen seitens der Kirchenparlamentarier eingegangen.» Doppelt Schiffbruch erlitten

Das Anliegen eines Stimm- und Wahlrechts für Ausländer hat eine leidige Vorgeschichte und erlitt in der Vergangenheit gleich doppelt Schiffbruch: In einer Referendumsabstimmung ging eine ähnlich lautende Vorlage im Jahr 2002 unter. In einer Volksabstimmung im Jahr 2006 wurde zudem eine Vorlage für ein neues Organisationsstatut, das den Kirchgemeinden ermöglicht hätte, für Ausländer das Stimmund Wahlrecht einzuführen, abgelehnt. Nun sieht es deutlich besser aus: Dem Anliegen könnte endlich doch noch zum Durchbruch verholfen werden.

Der kantonale Kirchenvorstand beantragt dem Parlament, den Voranschlag 2021 mit einem Gesamtaufwand in der Höhe von 2,1 Millionen Franken und einem Überschuss von 6000 Franken anzunehmen. «Bei 93’708 Katholiken und einer Kopfquote von 23 Franken ergeben sich Beiträge der Kirchgemeinden von total 2,1 Millionen Franken», heisst es im Bericht zum Voranschlag 2021. Der Vorstand beantragt, dem Finanzausgleich 2021 mit einm Ausgleich der Normkosten zu 90 Prozent, dem belassenen Strukturzuschlag und einem anrechenbaren Steuerfuss von 30 Prozent sowie der berechneten Progression in der Verteilung des zu leistenden Finanzausgleichs unter den ausgleichspflichtigen Kirchgemeinden zuzustimmen.

Am Freitag findet um 14 Uhr die dritte Session 2020 des katholischen Kirchenparlaments statt. Der Kantonskirchenrat wird im Jugend- und Bildungszentrum in Einsiedeln tagen. Foto: Magnus Leibundgut

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