Veröffentlicht am

Heimatschutz legt Veto ein

Der Schwyzer Heimatschutz hat erfolgreich gegen die regierungsrätliche Verfügung, einen Lauerzer Zeitzeugen abzubrechen, interveniert.

ERHARD GICK

Das Bauernhaus an der Bergstrasse in Lauerz sollte dem Abbruchhammer zum Opfer fallen. Die entsprechende Abbruchverfügung erteilte die Schwyzer Regierung bereits 2017. Dagegen wurde beim Schwyzer Verwaltungsgericht durch den Schwyzer Heimatschutz erfolgreich interveniert.

«Die Abbruchbewilligung wurde erst im Rahmen eines Baugesuchs vom Februar 2020 bekannt, worauf der Schwyzer und der Schweizer Heimatschutz umgehend Beschwerde erhoben », sagt Isabelle Schwander, Präsidentin des Schwyzer Heimatschutzes. Konkret wurde der drohende Abriss des Hauses Gütsch erst in diesem Frühling öffentlich, als die Bauherrschaft ein Gesuch für einen Ersatzneubau einreichte.

Schwander führt zudem in einer Medienmitteilung weiter aus, dass es sich gemäss Denkmalpflege des Kantons Schwyz um einen äusserst seltenen, intakten Blockbau handle. Selten darum, weil Häuser, die um 1500 erstellt wurden, noch rarer sind als solche um 1300. Das Bauernhaus in Lauerz stammt nachweislich aus dem Jahre 1493. Einschneidender Entscheid

Gemäss geltender Praxis war bisher der Regierungsrat zuständig, einen Abbruchentscheid zu fällen. Dies deshalb, weil es sich im Falle des Lauerzer Hauses um ein Schutzobjekt handelte. Das Verwaltungsgericht hält in seinem Urteil dagegen fest, dass für den Abriss von Schutzobjekten zwar die Zustimmung des Regierungsrats eingeholt werden müsse, aber die Zuständigkeit für die Bewilligung liege beim Gemeinderat.

«Damit steht fest, dass in Zukunft keine Abbruchbewilligungen mehr alleine durch Regierungsbeschluss erfolgen können», hält Isabelle Schwander weiter fest. Die bisherige Praxis, dass die Regierung ohne öffentliche Ausschreibung Abbruchbewilligungen erteile, sei nie rechtmässig gewesen, hält Schwander weiter fest. «Eine Abbruchbewilligung durch die Regierung ist nicht nur baurechtlich gesetzeswidrig, sondern verstösst auch gegen das Verfassungsrecht, namentlich des rechtlichen Gehörs », so die Präsidentin des Schwyzer Heimatschutzes.

Für den Schwyzer Regierungsrat ist dieses Urteil in jeder Hinsicht einschneidend. Es gehört damit nämlich der Vergangenheit an, Abbruchbewilligungen für Baudenkmäler, namentlich für historische Bauernhäuser, zu verfügen, ohne dass die Öffentlichkeit Kenntnis davon erhält. «Der Abriss von Mittelalterhäusern muss inskünftig öffentlich ausgeschrieben werden. Geheime Abbruchbewilligungen durch die Regierung sind ausgeschlossen, was sehr zu begrüssen ist», schiesst Schwander gegen die Schwyzer Regierung. Wie die Schwyzer Regierung auf diese Intervention Schwanders und des Schwyzer Verwaltungsgerichts reagiert, ist noch offen. Ihr bleibt der Weiterzug ans Bundesgericht offen.

Share
LATEST NEWS