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Bauernhöfe geraten ins Visier

Bauernhöfe geraten ins Visier Bauernhöfe geraten ins Visier

Teilrevision des landwirtschaftlichen Schätzungsgesetzes – Bericht und Vorlage an den Kantonsrat wurden verabschiedet

Seit dem Januar 2019 läuft die generelle Neuschätzung in der Landwirtschaft. Mit einer Motion wird verlangt, dass der Schwyzer Kantonsrat rückwirkend auf den 1. Januar 2018 über generelle Neuschätzungen in der Landwirtschaft entscheiden kann.

MAGNUS LEIBUNDUT

Mitg. Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer habe sich gegen die mit der Motion verlangte rückwirkende Gesetzesänderung und für die Durchführung der laufenden Neuschätzung ausgesprochen, schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Die neuen Schätzungswerte sollen steuerlich erstmals in der Steuerperiode 2021 Anwendung finden.» Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis und mit dem Ziel, bei künftigen Neuschätzungen mehr Rechtssicherheit zu erhalten, beantragt die Schwyzer Regierung, dass künftig der Kantonsrat im Bereich der Landwirtschaft generelle Neuschätzungen beschliessen soll.

Verzögerte Steuerveranlagung stellt Problem für Bauern dar «Seit Anfang des letzten Jahres läuft die gesetzmässige Umsetzung der generellen Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewerbe », teilt die Kanzlei mit: «Diese Neuschätzung wurde ausgelöst, weil der Bund eine neue eidgenössische Schätzungsanleitung verabschiedete und die Auswirkungen auf die Schätzungswerte im Durchschnitt 34 Prozent ausmachen.

«Obwohl die generelle Neuschätzung im Gesetz über die steueramtliche Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe unter den gegebenen Voraussetzungen vorgesehen ist, erwuchs ihr von Anfang an Widerstand», heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Es wurde vor allem geltend gemacht, dass sich wegen der Neuschätzung die Steuerveranlagungen verzögern würden und provisorisch bezogene staatliche Leistungen deshalb nach Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung allenfalls zurückbezahlt werden müssten.» Dies stelle für viele landwirtschaftliche Grundeigentümer ein Problem dar, konstatiert die Staatskanzlei des Kantons Schwyz. «Motion bewirkt jahrelange Rechtsunsicherheit» Die vom Schwyzer Kantonsrat mit einer Stimme Differenz erheblich erklärte Motion verlangt eine Anpassung des landwirtschaftlichen Schätzungsgesetzes. Dieses soll rückwirkend auf den 1. Januar 2018 so geändert werden, dass der Kantonsrat zur Anordnung von generellen Neuschätzungen in der Landwirtschaft zuständig erklärt werde.

Der Schwyzer Regierungsrat wendete erfolglos ein, dass eine solche rückwirkende Gesetzesänderung mit dem Ziel, die laufende generelle Neuschätzung zu verhindern, gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstossen und zu einer Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen führt.

generellen Neuschätzung ausgesprochen. «Eine Vorlage, die im Sinne der Motion den Kantonsrat rückwirkend auf den 1. Januar 2018 zur Anordnung der generellen Neuschätzung für zuständig erklärt, wird abgelehnt», heisst es in der Medienmitteilung: «Der Gegenvorschlag des Regierungsrates, die generelle Neuschätzung durchzuführen und die neuen Schätzungswerte erst für die Steuerperiode 2021 anwendbar zu erklären, findet demgegenüber breite Zustimmung. » «Die Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich mehrheitlich dafür aus, dass der heute im Gesetz explizit verankerte Automatismus nicht beibehalten werden soll», stellt die Staatskanzlei fest: «Dementsprechend unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat einen angepassten Gegenvorschlag, der keinen gesetzlichen Automatismus mehr vorsieht.» Künftig soll der Kantonsrat auch im Bereich der Landwirtschaft über generelle Neuschätzungen beschliessen, berichtet die Kanzlei: «Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass diese Neuregelung der Rechtssicherheit dient.»

Provisorisch bezogene staatliche Leistungen müssten zurückbezahlt werden.

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