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Ausländer sollen wählen dürfen

Ausländer sollen wählen dürfen Ausländer sollen wählen dürfen

Die dritte Session 2020 des Kantonskirchenrates geht am 23. Oktober in Einsiedeln über die Bühne

Der Voranschlag und der Finanzausgleich 2021 stehen auf dem Programm der nächsten Sitzung des katholischen Kirchenparlaments des Kantons Schwyz. Schwerpunkt der Session ist eine Änderung des Abstimmungsgesetzes zur Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Katholiken ohne Schweizer Bürgerrecht.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Nach zwei erfolglosen Versuchen, das Stimmrecht für katholische Ausländer einzuführen, reichten Kantonskirchenrat Urs Heini (Schwyz) und Mitunterzeichner am 25. Mai 2018 eine Motion zur Einführung ein.

Diese Motion wurde an der Session des Kirchenparlaments am 24. Mai 2019 einstimmig – bei drei Enthaltungen – angenommen. Damit sei der kantonale Kirchenvorstand beauftragt worden, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten, schreibt die katholische Kantonalkirche Schwyz in einer Medienmitteilung.

Die vorberatende Spezialkommission tagte an ihrer Sitzung am 19. August: «Ausführlich diskutierte die Kommission über den Grundsatz und die Form der Einführung und beschloss einstimmig, dem Kantonskirchenrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen», heisst es in der Mitteilung weiter.

Einstimmig für den Antrag

Auch beschloss die Kommission einstimmig, die vorliegende Fassung des kantonalen Kirchenvorstands «Ein Mitglied der Kantonalkirche und der Kirchgemeinde seines Wohnsitzes ohne Schweizer Bürgerrecht, welches das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, ist stimm- und wahlberechtigt, sobald es die Niederlassungsbewilligung C hat». Wieso die Auflage Niederlassungsbewilligung C? «So wird der Integration Rechnung getragen, nebst den zumindest minimalen Sprachkenntnissen», heisst es im Bericht an den Kantonskirchenrat: «Dieses Kriterium wurde in den Rückmeldungen zur Vernehmlassung grossmehrheitlich unterstützt.» Die Kommission beantragt dem Rat einstimmig, den Paragraph 3, Wahl- und Abstimmungsgesetz, um diesen einen Absatz zu ergänzen. Dieser Beschluss sei dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

«Der Kantonskirchenrat kann jedoch auch beschliessen, dass eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss, ohne dass dazu das Referendum ergriffen werden muss», heisst es im Antrag: Die Mitglieder des Kirchenparlaments seien schliesslich gewählte Volksvertreter und könnten ihre Verantwortung selbst wahrnehmen.

Die Möglichkeit, das fakultative Referendum zu ergreifen, bestehe. «Wir sparen mit diesem Vorschlag die hohen Kosten, die bei bei der Durchführung einer Abstimmung den Kirchgemeinden und der Kantonalkirche entstehen würden», schreibt Josef Reichmuth, Präsident der vorberatenden Kommission.

Die Kommission sei einstimmig der Ansicht, dass keine Veranlassung für eine zwingende Volksabstimmung bestehe, sondern dass die Möglichkeit der Ergreifung des fakultativen Referendums genüge.

Doppelt Schiffbruch erlitten Das Anliegen eines Stimmund Wahlrechts für Ausländer hat eine leidige Vorgeschichte und erlitt in der Vergangenheit gleich doppelt Schiffbruch: In einer Referendumsabstimmung ging eine ähnlich lautende Vorlage im Jahr 2002 unter.

In einer Volksabstimmung im Jahr 2006 wurde zudem eine Vorlage für ein neues Organisationsstatut, das den Kirchgemeinden ermöglicht hätte, für Ausländer das Stimm- und Wahlrecht einzuführen, abgelehnt. Nun sieht es deutlich besser aus: Dem Anliegen könnte endlich doch noch zum Durchbruch verholfen werden.

Der kantonale Kirchenvorstand beantragt dem Parlament, den Voranschlag 2021 mit einem Gesamtaufwand in der Höhe von 2,1 Millionen Franken und einem Überschuss von 6000 Franken anzunehmen. «Bei 93’708 Katholiken und einer Kopfquote von 23 Franken ergeben sich Beiträge der Kirchgemeinden von total 2,1 Millionen Franken», heisst es im Bericht zum Voranschlag 2021.

Der Vorstand beantragt, dem Finanzausgleich 2021 mit einm Ausgleich der Normkosten zu 90 Prozent, dem belassenen Strukturzuschlag und einem anrechenbaren Steuerfuss von 30 Prozent sowie der berechneten Progression in der Verteilung des zu leistenden Finanzausgleichs unter den ausgleichspflichtigen Kirchgemeinden zuzustimmen.

Dem Coronavirus zum Trotz soll die dritte Session 2020 des Kantonskirchenrates wieder in ihren gewohnten Räumlichkeiten im Schweizerischen Jugend- und Bildungs-Zentrum am Lincolnweg 23 in Einsiedeln über die Bühne gehen.

Foto: Magnus Leibundgut

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