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Hebammen rücken in den Fokus

Motion «Wartgeld für frei praktizierende Hebammen im Kanton Schwyz» eingereicht

Acht Kantonsräte fordern mit einer Motion den Schwyzer Regierungsrat auf, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der die Pikettdienste der frei praktizierenden Hebammen kostendeckend und zeitgemäss entschädigt werden können.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Die frei praktizierenden Hebammen betreuen Schwangere, begleiten Hausgeburten und sind bereit, Wöchnerinnen und deren Neugeborene direkt ab Spitalaustritt bis acht Wochen weiter zu betreuen», schreibt die SP-Kantonsrätin Elsbeth Anderegg Marty aus Altendorf in ihrer Motion, die sie zusammen mit sieben Schwyzer Kantonsräten eingereicht hat. Hebammen seien rund um die Uhr erreichbar für Familien in einer neuen Lebenssituation und würden Fragen beantworten, deren Klärung nicht bis zum nächsten Hausbesuch warten könne: Per Telefon, per SMS und WhatsApp. «Oftmals gehen Hebammen ausserplanmässig und mehrmals auf Hausbesuch», teilt Elsbeth Anderegg Marty mit. Einsiedeln übernimmt Beträge

«In unserem Kanton, der weder über einen kinderärztlichen Notfalldienst noch über eine eigene Kinderklinik verfügt, sind Hebammen oft die erste und unerlässliche Anlaufstelle für junge Familien », schreibt die Kantonsrätin: «Sie leben Interdisziplinarität, wobei das Wohl der betreuten Familien und des Kindes im Zentrum ihrer Arbeit steht.» Dies bringe ganz oft Telefonate und manchmal auch gemeinsame Hausbesuche und Sitzungen mit anderen Berufsgruppen mit sich, die sie ohne Lohn leisten würden.

Für all diese «Leistungen» beziehungsweise für diese Wochenbettbegleitung würden die freipraktizierenden Hebammen von den betreuten Familien eine einmalig zu entrichtende «Pikettdienstentschädigung » in der Höhe von 120 Franken verlangen (ein sogenanntes Wartgeld), heisst es in der Medienmitteilung weiter. «Der Kanton spart Kosten ein»

«Wenn Hebammen Schwangere betreuen und Hausgeburten begleiten, wird eine zusätzliche Pikettdienstentschädigung in Rechnung gestellt», teilt die Motionärin mit: Einzelne Gemeinden (Stand März 2020: Einsiedeln, Küssnacht, Illgau und Freienbach) würden in vorbildlicher Weise diese Beträge übernehmen, während die Mehrzahl der Schwyzer Gemeinden dies nicht tue.

«Mit ihrer ausserklinischen Tätigkeit setzen die freischaffenden Hebammen einen Trend gegen die jährlich ansteigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten », schreibt Elsbeth Anderegg Marty: Notfallkonsultationen sowie Rehospitalisierungen würden minimiert oder gar verhindert, wodurch der Kanton stationäre Krankheitskosten einspare.

Blaulicht- und Notfallorganisationen wie zum Beispiel Feuerwehren würden von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt, teilt Anderegg Marty mit: «Die wichtigste Fachfrau für die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettzeit – die Hebamme – die sich nebst dem Neugeborenen auch um die körperliche und geistige Gesundheit der Mutter/Familie kümmert, arbeitet jedoch seit Jahrzehnten unter denselben Rahmenbedingungen. »

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