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Wann ist ein «Päckli» ein «Päckli»?

Für die Änderung des Wahlgesetzes schlägt die Regierung «vertiefte Abklärungen» vor.

STEFAN GRÜTER

Man nennt es offiziell «Listendeckelung », im Volksmund wurde das Verfahren als «Päckli» oder «Päcklipolitik» bekannt. Bei den Regierungsratswahlen war es die letzten beiden Male üblich: Die FDP nahm die SVP-Kandidaten auf ihre Liste und umgekehrt. Die Folge: Bei den Wahlergebnissen schwangen die Kandidierenden dieser beiden Parteien obenaus. Und auch bei den Ständeratswahlen trat im letzten Herbst das Unikum auf, dass die SP den CVP-Kandidaten auf ihre Liste nahm, beim zweiten Wahlgang gar nur den CVP-Kandidaten Othmar Reichmuth, der letztlich dann auch gewählt wurde.

«Echter Majorz» gefordert Dies veranlasste die beiden CVP-Kantonsräte Franz-Xaver Risi (Lachen) und Dominik Blunschy (Schwyz) sowie alt Kantonsrat Markus Ming (GLP), eine Motion zur Änderung des Wahlgesetzes einzureichen. Sie forderten «einen echten Majorz» und schlugen unter anderem vor, «dass Kandidierende nur einzeln für eine Majorzwahl angemeldet werden können.

Bei der Bekanntgabe der Kandidaturen ist denkbar, dass die Wählenden einen Wahlzettel erhalten mit genau so vielen leeren Zeilen wie Stimmen zu vergeben sind, dazu als Information einen Zettel mit der Auflistung jener Personen, welche sich innerhalb der Anmeldefrist zur Wahl gemeldet haben».

Für weitere Lösungen halten sich die drei Motionäre offen. Zudem wollen sie es «im Sinne des Föderalismus» den Gemeinden und Bezirken überlassen, ob sie bei ihren eigenen Wahlen am bisherigen System festhalten wollen. Transparenzgesetz hat Einfluss

Der Regierungsrat, dessen Mitglieder mittels sogenannter «Päckli » gewählt worden sind, stellt sich nicht grundsätzlich gegen einen Systemwechsel, wirft aber eine Reihe von Fragen auf, die «vertieft» abzuklären seien. Deshalb soll der Kantonsrat diese Motion in ein Postulat umwandeln.

Einen entscheidenden Einfluss auf das Wahlgesetz hat das Transparenzgesetz, welches mit den «wilden Listen» aufräumen wird, das aber noch beim Bundesgericht zur Beurteilung liegt.

Auch ein künftiges Wahlverfahren müsse «klar und einfach gestaltet sein. Bereits die Unterscheidung in Majorz- und Proporzwahlverfahren bereitet einzelnen Stimmberechtigten Schwierigkeiten», schreibt die Regierung. Was abzulehnen sei, ist eine Regelung, wonach es den Bezirken und Gemeinden überlassen sein soll, das bisherige System beizubehalten. «Dies würde dazu führen, dass parallel zwei verschiedene Majorzwahlverfahren bestünden, die auch gesetzgeberisch geregelt sein müssen.» «Blindes Vertrauen» trifft nicht zu Die von den Motionären getroffene Annahme, dass die Stimmbürger die vorgeschlagenen Wahlzettel unverändert einlegen und so den Vorschlägen der Parteien-Vertreter «blind vertrauen », treffe nicht zu, schreibt die Regierung. Sonst «wäre die Anzahl der Stimmen der einzelnen Kandidaten auf derselben Liste identisch».

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