Veröffentlicht am

Drogen in DVD-Hüllen verschickt

Das Strafgericht verurteilte einen Ausserschwyzer Drogendealer zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe.

RUGGERO VERCELLONE

Im grossen Stil hat ein heute 42-jähriger Märchler zwischen April 2015 und September 2016 mit Drogen gehandelt, bis das Ganze aufflog. Am 23. August musste sich der Mann vor dem Strafgericht Schwyz verantworten, wo ihm im abgekürzten Verfahren der Prozess gemacht wurde. Der Staatsanwalt bezeichnete das Vorgehen des Beschuldigten als professionell.

Sein Sortiment war sehr vielfältig. Der Beschuldigte kaufte Amphetamin, Cannabis (Marihuana, Haschisch), Kokain, LSD, Ecstasy (MDMA), Crystal (Methamphetamin) und Methiopropamin von unbekannten Anbietern. Vor dem Verkauf verarbeitete er die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe teilweise, indem er sie streckte. Die illegalen Drogen verpackte er für den Versand in Minigrips oder in einem Vakuumbeutel, die er in einem Beutel einschweisste, in eine DVD-Hülle legte und in eine Versandtasche packte. Die Drogen verkaufte er über das Darknet sowie über das Internet ins In- und Ausland.

116’000 Franken Umsatz

Um den Drogenhandel zu vertuschen, adressierte er die Sendungen mit selbstklebenden Etiketten mit dem Absender «DVD-Versand» und einer ausserkantonalen Adresse. Im Zeitraum April 2015 bis August 2016 verkaufte der Beschuldigte bei mindestens 1201 Bestellungen an mindestens 439 Abnehmer im In- und Ausland Drogen im Wert von rund 116’000 Franken. Es resultierte für den Dealer laut Anklageschrift ein Gewinn von deutlich über 10’000 Franken.

Weil er zudem selbst Drogen konsumierte, unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenkte, ein schussfähiges Elektroschockgerät auf sich trug und Bitcoins aus dem Drogenhandel reinwusch, einigten sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung im abgekürzten Verfahren auf folgendes Strafmass: Freiheitsstrafe von 30 Monaten und Busse von 700 Franken. 21 Monate der Freiheitsstrafe wurden bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Neun Monate muss der Beschuldigte absitzen, wobei ihm die Möglichkeit der Halbgefangenschaft bleibt.

Share
LATEST NEWS