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Spitalversorgung in der Zentralschweiz ist gefährdet

Die Revision der Krankenversicherungsverordnung (KVV) wird sich auf die Spitäler der Zentralschweiz verheerend auswirken: Sie gefährdet die Gesundheitsversorgung in der Region, da sie die Kompetenzen der Kantone beschneidet. Die Spitäler der Zentralschweiz lehnen die Vorschläge des Bundesrats ab.

Mitg. Der Bundesrat hat im Februar die Revision der Krankenversicherungsverordnung (KVV) in die Vernehmlassung gegeben. «Die Vorschläge des Bundesrates mit den viel zu detaillierten Kriterien greifen massiv in die kantonale Spitalplanung sowie die Preisgestaltung bei den stationären Spitaltarifen ein», schreiben die Spitäler der Zentralschweiz in einer Medienmitteilung.

Die in der Revision vorgeschlagenen Massnahmen wirkten sich gravierend auf die Spitallandschaft und somit auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aus. «Die Preisfindung mittels des vorgeschlagenen Benchmarkings führt unweigerlich zu einer substanziellen Unterfinanzierung der Spitäler mit entsprechend hohen Kostenfolgen für die Kantone», heisst es in der Mitteilung.

Dagegen wehren sich Kantone sowie Spitäler gemeinsam vehement. Bei Erlass der Verordnung rechnet der Branchenverband H+ schweizweit mit einer Schliessung von zirka 120 Spitälern und einem Personalabbau von rund 10’000 Spitalangestellten. Die Vorlage verursache massive Mehrkosten, schaffe noch mehr Fehlanreize und fördere zusätzlich bürokratische Strukturen, schreiben die Spitäter: Damit würde ein weiterer administrativer Moloch in Bundesbern geschaffen.

«Revision der Verordnung bewirkt einen Spitalabbau»

«Mit dem KVV-Entwurf werden in verfassungswidriger Art Sachverhalte geregelt, die gesetzlichen Grundlagen bedürfen», heisst es in der Mitteilung weiter: «Der Bundesrat überschreitet seine Kompetenz in mehrfacher Hinsicht und verschafft sich zusätzliche Befugnisse zu Lasten der Kantone.» Das heute gut funktionierende Versorgungssystem werde gefährdet. Die KVV-Revision bewirke einen Spitallabbau in einer Zeit, in der die Pandemieerfahrungen zeigten, wie wichtig eine sachgerechte regionale Versorgung für die Bevölkerung sei. Diese erlaube es auch, die notwendigen Bettenkapazitäten, wenn erforderlich, bereit zu stellen.

DievorgeschlageneLeistungsvergütung mit einem Benchmark auf dem 25. Perzentil als Höchstwert führe zu einer verheerenden Unterfinanzierung der Spitäler und gefährdet nachhaltig sowie langfristig die Schweizer Gesundheitsversorgung. «Künftige Generationen werden für die Versäumnisse aufkommen müssen», monieren die Spitäler

Gefährdete Versorgung auch in der Zentralschweiz

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2019 die Anwendung des 25. Perzentils im Benchmark als «gravierend verzerrt» verworfen habe, wolle der Bundesrat diesen Effizienzmassstab für das Benchmarking vorschreiben. «Die Wahl eines niedrigen Perzentils führt zu einer laufenden und raschen Reduktion des Benchmarkwertes, was das Überleben vieler Spitäler gefährdet», heisst es in der Medienmitteilung.

«Wer diese jährliche Unterdeckung von über 1,2 Milliarden finanzieren soll, bleibt der Bundesrat in seinen Ausführungen schuldig», konstatieren die Spitäler: Naheliegend ist, dass die öffentliche Hand, die Kantone und Gemeinden, für die entstehende Unterfinanzierung aufkommen müssen.» Es müsse davon ausgegangen werden, dass keine einzelne Massnahme im Verordnungsentwurf effektiv kostensenkend wirke. «Im Gegenteil, die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu einer weiteren bürokratischen Flut, die schon heute kaum zu bewältigen ist, und unnötig personelle wie auch finanzielle Ressourcen absorbiert», führen die Spitäler aus.Die Spitäler Zentralschweiz setzen sich dafür ein, dass diese Verordnung nicht in Kraft tritt: Nur so könne sichergestellt werden, dass in Zukunft die Gesundheitsversorgung der Zentralschweiz in entsprechender Qualität unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewährleistet werde.

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