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Vier Polizisten stehen vor Gericht

Den beschuldigten Schwyzer Polizisten wird Amtsanmassung vorgeworfen

Kein Jahr ist vergangen, seit vier Schwyzer Polizisten vom Strafgericht vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und der Entführung ohne jeglichen Zweifel freigesprochen worden sind.

RUGGERO VERCELLONE

Von einem Ausserschwyzer, der sich bei dessen polizeilicher Zuführung zum Betreibungsamt widerrechtlich behandelt gefühlt hatte, wurden vier Polizisten vor Gericht gezogen. Den Freispruch der Polizisten hat der Ausserschwyzer nicht akzeptiert. Er hat den Fall ans Kantonsgericht weitergezogen, wo er noch hängig ist.

Völlig unabhängig von diesem Fall stehen am 23. und 26. November erneut vier Schwyzer Polizisten vor dem Strafgericht. Ihnen wirft ein anderer Ausserschwyzer Amtsanmassung vor. Der Mann hatte nach einer Polizeikontrolle im August 2016, rund ein Jahr später, Strafanzeige gegen die vier Polizisten eingereicht. Die kantonale Staatsanwaltschaft verfügte schliesslich im Januar 2019, das Strafverfahren einzustellen.

Dagegen erhob der Ausserschwyzer Beschwerde beim Kantonsgericht. Dieses hiess im Oktober 2019 die Beschwerde gut und ordnete an, dass die Vorwürfe letztlich von einem Gericht zu beurteilen seien.

Nach Morddrohungen auf Polizeiposten nackt gefilzt

Die Polizisten rückten Ende August 2016 nach Reichenburg aus, weil sie die Meldung erhalten hatten, dass der Ausserschwyzer nach einem Streit wegen auf seiner Liegenschaft abgestellter Autos gedroht habe, den Parkierer der Autos umzubringen und dessen Lokalitäten anzuzünden.

Die Polizisten trafen den Mann auf einem Parkplatz neben dem Zubringer zur Autobahn A3, in seinem Fahrzeug sitzend, an. Da sich der Ausserschwyzer zunächst offenbar geweigert hatte, aus dem Auto zu steigen, entschieden die Ordnungshüter schliesslich, den Mann auf den Polizeiposten Siebnen zu bringen.

Was dort genau ablief, ist Hauptgegenstand des juristischen Streits. Der Mann wirft den Polizisten vor, unverhältnismässig vorgegangen zu sein. So habe er sich komplett entkleiden müssen, um sich filzen zu lassen. Dies, obwohl er schon bei seinem Auto die Taschen geleert habe und am ganzen Körper abgetastet worden sei.

Zudem habe man ihm auch eine Einlieferung in die psychiatrische Klinik angedroht, falls er die Drohung nicht zurücknehme. Und dies, obwohl er sich während der ganzen Zeit kooperativ verhalten und nie Gegenwehr gezeigt habe. Der Hausarzt, dem der Mann zugeführt wurde, entschied sich denn auch gegen eine fürsorgerische Unterbringung, verabreichte ihm Medikamente und vereinbarte einen neuen Arzttermin ein paar Tage später. Amtshandlungen der Polizisten waren gesetzeskonform Die Strafverfolgungsbehörde kam bei ihrem Einstellungsentscheid zum Strafverfahren zum Schluss, dass sämtliche Amtshandlungen der Polizisten gesetzes- und verhältnismässig gewesen waren.

Angesichts der Drohung und des Verhaltens des Mannes bei der Anhaltung sei eine gründliche Personenkontrolle nötig gewesen, um eine mögliche Drittoder Selbstgefährdung verhindern zu können. Aus demselben Grund hätten die Polizisten damals auch eine mögliche Einlieferung in eine psychiatrische Klinik erwähnt.

Da im Polizeirapport weder die Personendurchsuchung noch die angedrohte fürsorgerische Massnahme begründet sei, müsse eine gerichtliche Überprüfung ergeben, ob die Verhältnismässigkeit klar eingehalten worden sei, hielt das Kantonsgericht fest.

Beim ersten Strafverfahren gegen vier Polizisten vor dem Strafgericht vor rund einem Jahr hatte der damalige Staatsanwalt einen Freispruch für die Ordnungshüter beantragt. Es dürfte nicht erstaunen, wenn auch der im neuen Fall zuständige Staatsanwalt auf Freispruch plädieren wird.

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