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Nachhaltigkeit bei den Familienzulagen

Kanton. Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage zur Festsetzung der Höhe des Beitragssatzes an die Familienausgleichskasse und der Familienzulagen beraten. Sie folgt dem Antrag des Regierungsrates.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat betreffend Festsetzung des Beitragssatzes an die Familienausgleichskasse Schwyz und der Höhe der Familienzulagen, den seit 2017 gültigen Beitragssatz von 1,4 auf 1,3 Prozent zu senken sowie die Kinderzulage von 220 auf 230 und die Ausbildungszulage von 270 auf 280 Franken pro Monat zu erhöhen.

Die vorberatende kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit unterstützt den Antrag der Regierung und überweist die Vorlage ohne Änderung an den Kantonsrat.

Die Kommission ist der Überzeugung, dass es sich bei der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Variante um eine ausgeglichene Lösung handle, mit der sowohl wirtschafts- wie auch familienpolitischen Anliegen Rechnung getragen werde. «Gemäss Modellrechnung der Familienausgleichskasse Schwyz wird so die gesetzliche Minimalreserve des Reservefonds erst Ende 2027 erreicht», schreiben die Kommissionen des Schwyzer Kantonsrats in einer Medienmitteilung: «Das bedeutet einen ungefähren Zeithorizont von sieben Jahren, bis sich der Regierungsrat und der Kantonsrat wieder mit der Höhe des Beitragssatzes und der Familienzulagen auseinandersetzen müssten. » Es handle sich also um eine nachhaltige Lösung, die den Familien wie auch den Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden eine längerfristige Planung ermögliche, heisst es in der Medienmitteilung weiter. (KR/i)

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