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Hanf angebaut, Polizei gestört und betrunken gefahren

Diverse Beispiele von Straftaten, die auf dem Gebiet der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln passiert sind.

PATRIZIA BAUMGARTNER

Zwei Männer wurden mit einer Hanf-Indooranlage in Pfäffikon erwischt. Im Juni 2019 hatte die Polizei dort 245 grüne Hanfpflanzen mit THC-Gehalt von über einem Prozent gefunden. Ein 31-Jähriger wurde der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen und muss 70 Tagessätze zu 30 Franken mit drei Jahren Probezeit und eine Busse von 520 Franken berappen. Dazu wurden sehr viele Gegenstände sichergestellt und zum Teil vernichtet. Verfahrenskosten, Gebühren und Auslagen von 6000 Franken werden ihm ebenfalls auferlegt.

Sein 45-jähriger Kollege erhielt ebenfalls einen Strafbefehl. Ausser der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde er auch noch wegen Pornografie schuldig gesprochen. Und zwar, weil er auf seinem Handy zwei Filmdateien gespeichert hatte, die sexuelle Handlungen mit Tieren zum Inhalt haben. Das macht 90 Tagessätze zu 30 Franken mit fünf Jahren Bewährung, dazu kommt jetzt eine Busse von 670 Franken, wobei die Verfahrenskosten, Gebühren und Auslagen zusätzlich 6500 Franken betragen.

Ein weiterer 37-Jähriger wurde der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Zuerst baute er in seinem Garten in Hütten Hanf für den Eigenkonsum an, bevor er sich einen Gewerberaum in Schindellegi mietete und dann mit 12 Gramm Haschisch erwischt wurde. Die Busse beträgt 800 Franken und die Verfahrenskosten mehr als 10’000 Franken. Störung des Polizeidienstes

Einem 29-jährigen Wollerauer stiegen die Drogen zu Kopf: Mitten in einer Januarnacht rief er die Polizei an seinen Wohnort und bezeichnete sie darauf als Arschlöcher und versuchte, den Beamten gegenüber tätlich zu werden. Weil der Mann Kokain konsumiert hatte, wird er der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Er muss jetzt eine Busse von 300 und Verfahrenskosten von weiteren 575 Franken bezahlen.

Der Drohung und Beschimpfung wurde ein 56-Jähriger aus Feusisberg schuldig gesprochen. Er hatte seine Schwester angerufen, und als diese nicht abhob, hinterliess er ihr eine Sprachmitteilung, in der er sie als Erbschleicherin, Schlampe und weiteres bezeichnete. Dazu drohte er ihr, die Zähne auszuschlagen. Da sich die Schwester im Sicherheitsgefühl verletzt fühlte und grosse Angst hatte, meldete sie ihn bei der Schwyzer Polizei. Nun muss er 40 Tagessätze zu 420 Franken (Probezeit drei Jahre) sowie eine Busse von 4200 Franken plus Verfahrenskosten von 675 Franken bezahlen.

Zwei Strolche unterwegs Mitten in der Nacht hatten zwei junge Männer Flausen im Kopf, was sie jetzt ziemlich teuer zu stehen kommt. Ein 22-Jähriger lenkte einen Subaru im Januar nach 22.30 Uhr auf dem Vorplatz einer Liegenschaft, besass aber für den PW keinen Führerschein. Nach dem Driften auf dem Parkplatz kollidierte er mit der Stützmauer und richtete Sachschaden an. Das hinderte ihn jedoch nicht daran, sich von seinem Kollegen, dem Autobesitzer, an seinen Wohnort fahren zu lassen, ohne die Polizei zu benachrichtigen.

Da aufgrund der finanziellen Verhältnisse des 22-Jährigen nicht zu erwarten sei, dass die Geldstrafe vollzogen werden könne, wird eine Freiheitsstrafe von einem Monat (Probezeit vier Jahre) und eine Busse von 1200 Franken verhängt. Dazu kommen Verfahrenskosten von 2060 Franken.

Sein 23-jähriger Kollege, der Besitzer des Subarus, wurde später von einer Polizeikontrolle gestoppt – mit einer Atemalkoholkonzentration von mindestens 2,02 Promillen – kein Wunder, bei vorausgegangenem Konsum von 3,5 Litern Bier und etwas Schnaps. Er machte sich in jener Nacht des vorsätzlichen Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand sowie des vorsätzlichen Überlassens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Ausweis schuldig. Das macht 150 Tagessätze zu 120 Franken (Probezeit zwei Jahre), eine Busse von 4500 Franken sowie weitere 2000 Franken Verfahrenskosten.

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