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«Ich werde seit Jahren vom Betreibungsamt schikaniert»

Ein 51-jähriger Wollerauer stand wegen «Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen» vor dem Bezirksgericht.

ANOUK ARBENZ

Eigentlich geht es nur um ein paar Hundert Franken, die der Wollerauer bezahlen muss, weil er dem Betreibungsamt Belege über seine Einkünfte nicht rechtzeitig eingereicht haben soll. Anzeige erstattet hatte sein Betreibungsbeamte. Er ist schon einmal vom Betreibungsamt aus verzeigt worden, wie der 51-Jährige vor Gericht nochmals erzählt. Dort ebenfalls wegen «Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen » und wegen Gläubigerbevorzugung. Damals habe er sich nicht dagegen gewehrt.

«Ich habe immer getan, was von mir verlangt wurde» Es stimme nicht, dass er die Papiere nicht vorgelegt habe. «Ich habe immer kooperiert, habe immer getan, was von mir verlangt wurde», macht der Wollerauer vor dem Höfner Gerichtspräsidenten geltend. «Meine Frau kann bezeugen, dass ich die Bankauszüge und die Bilanz vom Januar vorbeigebracht habe.» Dem zuständigen Betreibungsbeamten wirft er Nötigung vor. «Er hat meinen Leasing-Vertrag gepfändet, mein Konto gesperrt und mich immer wieder schikaniert.» Er habe anderes zu tun, als vor Gericht zu gehen, aber was da im Betreibungsamt vor sich gehe, sei einfach nicht richtig. Er fordert deshalb einen Freispruch.

Da wird der Richter hellhörig. Dass der Mann die Dokumente abgegeben haben soll, sei ihm neu. Sollte der Betreibungsbeamte die Dokumente tatsächlich unterdrückt haben, macht sich dieser strafbar. Um der Sache auf den Grund zu gehen, beschliesst er, besagten Beamten nach oben in den Gerichtssaal zu holen und ihn zu befragen. Beschuldigter fühlt sich wegen Vorgeschichte gebrandmarkt Auf die Frage hin, ob die Belege des Wollerauers innerhalb der Frist abgegeben worden seien, sagt der Betreibungsbeamte kurze Zeit später: «Das kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Es könnte sein, dass er in dieser Zeit vorstellig geworden ist, abgegeben hat er aber nichts.» Als Richter und Beschuldigter Einsicht in die Akten erhalten, bemerkt der Wollerauer: «Mein Auszug ist nicht dabei.» Auch der Beschuldigte darf dem Beamten Fragen stellen. Er will von ihm wissen: «Wissen Sie um meine Vorgeschichte mit dem Betreibungsamt? Wurde das kommuniziert? », worauf der Befragte antwortete: «Ich weiss von einer Verzeigung, die entstand, bevor ich für Sie zuständig war. Was daraus resultierte, ist mir unbekannt.» Da der Wollerauer vor Gericht sagte, er habe ein Beweisfoto, wartete der Richter vorerst mit seinem Urteil ab. Ob das Foto nicht überzeugen konnte oder gar nicht erst eintraf, ist nicht bekannt. Jedenfalls befand der Richter den 51-Jährigen für schuldig. Somit muss er die 100 Franken Busse und die Verfahrenskosten von 220 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Beschuldigte hat nun zehn Tage Zeit, um allenfalls Einsprache dagegen zu erheben.

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