Veröffentlicht am

Corona sei dank – Pflegerin wird freigesprochen

Sie hatte Silbernitrat-Spuren von einer gezinkten 50er-Note an ihren Händen.

STEFAN GRÜTER

Die 47-jährige Hilfspflegerin Y* wurde im Mai 2017 mit einer gezinkten 50er-Note in einem Märchler Altersheim mutmasslich des Diebstahls überführt. Dies war der Schlusspunkt einer Reihe von Diebstählen, bei denen bei vier Heimbewohnerinnen Beträge zwischen 110 und 1590 Franken abhanden gekommen waren (wir berichteten).

Substanzen an Händen und Arbeitskleidung Die besagte 50er-Note war mit Silbernitrat und einer fluoreszierenden Substanz präpariert, und diese Substanzen fanden sich an den Händen und an der Arbeitskleidung von Yllka wieder. Es folgte eine Anklage wegen mehrfachen Diebstahls. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 40 Franken, wobei ein Tagessatz bereits geleistet wurde. Hinzu kommt eine Busse von 1200 Franken; bei Nichtbezahlen würde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen fällig. Die Verfahrenskosten von 10’369.70 Franken wollte die Staatsanwaltschaft ebenfalls Y überbinden. Auf den Antrag eines Landesverweises für die aus dem Balkan stammende Mutter von vier mittlerweile erwachsenen Kindern wurde aber verzichtet. Sie wisse nicht, wie diese Substanzen an ihre Hände und an die Kleidung gekommen seien, sagte die Beschuldigte vor Gericht und stritt die Diebstähle ab: «Und wenn man etwas nicht getan hat, kann man nicht dafür bestraft werden.» Verhandlungstermin wegen Corona verschoben

Y forderte einen Freispruch, und diesen erstritt sie sich nun vor Gericht. Zu Hilfe kam ihr allerdings die Coronakrise. Die Verhandlung vor Bezirksgericht March hätte nämlich innerhalb des ersten Drittels des laufenden Jahres stattfinden sollen. Aufgrund der Coronakrise wurde der Verhandlungstermin jedoch hinausgeschoben, und zwar auf Ende Juli. Der Diebstahl der 50er-Note wurde als geringfügiges Vermögensdelikt qualifiziert und stellt folglich eine Übertretung dar, die einer Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegt.

Fall ist verjährt Man rechne: Im Mai 2017 kam die 50er-Note abhanden, und im Juli 2020 folgte die Gerichtsverhandlung! Der Fall ist verjährt, und so musste das Gericht das Verfahren im Falle der abhanden gekommenen 50er-Note einstellen. Hinzu kommt, dass in den vorangegangenen Fällen die Schuld von Y nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Es gab keine präparierten Noten und keine Spuren. Also: Freispruch.

* Name von der Redaktion geändert

Share
LATEST NEWS