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Keine generelle Maskenpflicht

Schulstart im Kanton Schwyz mit stufenspezifischen Covid-19-Schutzkonzepten

Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz hat festgelegt, dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an sämtlichen Schulen im Präsenzunterricht erfolgen soll. Je nach Schulstufe kommen dabei unterschiedliche Schutzkonzepte zur Anwendung.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Bezugnehmend auf Grundsätze der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) werde das neue Schuljahr im Kanton Schwyz auf sämtlichen Schulstufen wieder mit Präsenzunterricht im Vollbetrieb gestartet, schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Verzichtet wird dabei auf das generelle Maskentragen im allgemeinen Unterrichtsbetrieb.» Denn eine Maskenpflicht würde den Präsenzunterricht stark erschweren beziehungsweise gar verunmöglichen, erklärt Regierungsrat Michael Stähli.

Kein Fernunterricht

«Für einzelne Schulen soll es jedoch möglich sein, in besonderen Unterrichtssituationen (zum Beispiel beim Coaching oder bei Gruppenarbeiten) das Maskentragen anzuordnen, führt der Vorsteher des Bildungsdepartements aus.

Für die Schulen der Volksschule (Primar- und Sekundarstufe 1) bleibe es beim bereits vor den Sommerferien kommunizierten Schutzkonzept, teilt die Staatskanzlei mit: «Dieses legt fest, dass für Schüler untereinander keine Abstandsregeln bestehen und der Mindestabstand von 1,5 Meter nur gegenüber Erwachsenen beziehungsweise zwischen diesen einzuhalten ist.» Weiterhin zu beachten gelte es jedoch die Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit, betont die Schwyzer Staatskanzlei: «Der Bundesrat hat am 6. Juli beschlossen, dass alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Coronavirus-Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, sich während zehn Tagen in Quarantäne begeben müssen.» Dies gelte trotz Schulpflicht auch für Schülerinnen und Schüler – entsprechende Schulabsenzen würden als entschuldigte Absenzen gewertet, wobei für diese Zeit kein Anspruch auf Fernunterricht bestehe.

Mindestabstand von 1,5 Meter

Stärkere Schutzmassnahmen würden für die Sekundarstufe 2 (Mittelschulen und Berufsfachschulen) gelten, heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Aufgrund des höheren Alters dieser Schüler sowie der grösseren Mobilität inner- und interkantonal besteht eine höhere Gefährdung durch das Coronavirus, weshalb auf dieser Schulstufe der Mindestabstand von 1,5 Meter im Unterricht wenn immer möglich einzuhalten ist.» Wo die räumlichen Verhältnisse das Einhalten dieses Abstands verunmöglichen würden, sollen in den Schulzimmern zusätzliche Schutzmassnahmen (zum Besipiel Plexiglas) zur Anwendung kommen, konstatiert die Kanzlei: «Damit kann im normalen Unterricht auf das Maskentragen verzichtet werden.» Ausserhalb der jeweiligen Klassenzimmer, in welchen das Contact Tracing problemlos sichergestellt werden könne, gelte auf dem Areal der Schulen der Sekundarstufe 2 jedoch eine generelle Maskenpflicht – wie sie aktuell auch für die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr gültig sei. Damit werde sichergestellt, dass sowohl Schüler und Lehrer, aber auch weitere Besucher der Schulen vor einer nicht nachverfolgbaren Ansteckung geschützt seien, heisst es in der Medienmitteilung.

«Vorbehalten bleiben für alle Schulstufen weitergehende Massnahmen, falls die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie solche nötig machen sollte», teilt die Schwyzer Staatskanzei mit: Das Bildungsdepartement werde die Situation weiterhin aufmerksam verfolgen und bei Bedarf in Absprache mit den kantonalen Gesundheitsbehörden weitere Massnahmen kommunizieren.

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