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Mit Tod gedroht, zugeschlagen und hingefallen

Im November 2015 gerieten im Seedamm-Center in Pfäffikon zwei Männer aneinander. Vor Gericht war zu prüfen, wer wem welchen Schaden zugefügt hatte und ob Drohungen ausgesprochen worden waren.

DANIEL KOCH

So richtig offensichtlich ist in diesem Fall für den Verhandlungsbeobachter eigentlich nur, dass die beiden Männer aus der March – beide mit italienischen Wurzeln – nach dem Vorfall in einem Verkaufsgeschäft des Seedamm- Centers auf dem Boden lagen. Darüber, was zuvor vorgefallen war, gingen die Ansichten während der Verhandlung vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht March diametral auseinander.

Ein Gespräch war die Absicht Scheinbar näherte sich der eine der Männer dem anderen am Samstag, 28. November 2015, kurz nach 13 Uhr von hinten. In der Absicht, mit ihm zu sprechen, habe er ihm die Hand auf die Schulter gelegt, so die eine Version. Er habe von hinten unverhofft einen kräftigen Fausthieb gegen den Nacken verspürt, so die andere Version. Völlig verblüfft habe er sich deshalb umgedreht und den Angreifer von sich gestossen, so der zweite Involvierte. Einen Schlag habe er nicht ausgeführt.

Der «Gesprächssuchende» wiederum will gleich mittels zwei Fausthieben ins Gesicht attackiert worden sein, selbst aber ebenfalls nicht zugeschlagen haben. Beide Männer trugen Blessuren davon und deren Brillen gingen in die Brüche. Allerdings lag der Schluss nahe, dass diese Schäden erst wegen des Sturzes zustande gekommen waren. Fast nicht zur Ruhe zu bringen

Wie vor Gericht ausgeführt wurde, kennen sich die beiden Männer aus einem Verein. Wegen angeblicher Vorfälle finanzieller Art wollte der eine Mann den anderen an besagtem Nachmittag scheinbar zur Rede stellen. Dass zwischen den beiden dicke Luft herrscht, wurde auch während der Verhandlung offensichtlich. Der «Gesprächssuchende» zeigte sich wortreich, heftig gestikulierend und mit beeindruckendem Stimmorgan. Nicht nur einmal musste der Einzelrichter «silenzio» in den Saal rufen, um den Mann, der in Italienisch referierte und einen Dolmetscher zur Seite hatte, zur Ruhe zu bringen.

«Kaum getroffen» Beide Verteidiger plädierten für Freisprüche und wollten den jeweils anderen Angeklagten verurteilt wissen. Der Lautstärkere der beiden gab allerdings zu, dem anderen zum Schluss «aus Wut» eine Faust verpasst zu haben. Allerdings habe er «kaum getroffen», es sei einfach eine Reaktion gewesen.

Wie erläutert wurde, soll er während des Vorfalls auch Drohungen ausgestossen haben und seinem Widersacher wörtlich mit dem Tod gedroht haben. Die Tochter des Betroffenen bezeugte dies denn auch. Zudem verliess er den Ort nach dem Vorfall und kam erst später wieder zurück. Ob das so gewesen sei, fragte der Richter. Erinnern konnte oder wollte sich der Mann nicht. Dafür zeigte er vor Gericht wiederholt, dass einiges Aggressionspotenzial in ihm steckt.

Das Gericht bestrafte ihn denn auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Drohung, währenddem es den anderen Mann vollumfänglich freisprach. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sollten sie in Rechtskraft erwachsen, muss der Verurteilte eine Busse von knapp 1000 Franken bezahlen. Zudem würde es eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 30 Franken absetzen, dies bei einer Probezeit von zwei Jahren.

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