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Zum geplanten Impfobligatorium

LESERBRIEFE

Am 12. August berät der Bundesrat über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid19-Gesetz). Beabsichtigt ist unter anderem, Impfungen als obligatorisch erklären zu können. Das Parlament entscheidet im September über dieses neue Gesetz.

Unser Bruder selig verstarb vor neun Jahren aus unerklärlichen Gründen nach einem Beinbruch. Trotz sofortiger Bitte, einen Tag nach seinem Tod, die Wirkung der Starrkrampfimpfung zu überprüfen, wurde diese Impfung im Obduktionsgutachten mit keinem Wort erwähnt, und die Todesursache konnte nicht geklärt werden. Soviel zur Aussagekraft der Impfstatistik! Ein Bekannter hat nach Grippeimpfungen jedes Mal mit einer Lungenentzündung reagiert, das hatte er vorher noch nie. Weitere Impfschäden im Bekanntenkreis sind uns bekannt.

Aus eigener Erfahrung kommen wir zur Erkenntnis, dass sich viele ungeimpfte und antibiotikafreie Kinder und junge Erwachsene tendenziell besserer Gesundheit erfreuen, als geimpfte Personen. Diese Beobachtung teilen auch diverse Ärzte. Wenn Impfungen so gut sind, wie von der Pharmaindustrie propagiert, müssen Geimpfte keine Angst vor Ungeimpften haben. Alle Eltern, Impfgegner und Befürworter wollen das Beste für ihre Kinder.

Dieser persönliche Leserbrief scheint uns notwendig. Nach der Meinung renommierter Experten sind folgende, in der Bundesverfassung garantierte Grundrechte, mit einem Impfobligatorium unvereinbar: Art. 10: Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Art. 11: Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit, Art. 16: Meinungsfreiheit.

Falls Sie unser Anliegen verstehen, bitten wir Sie dringlich, mit allen Parlamentariern, welche Sie kennen, das Gespräch zu suchen und diese von einem wahrhaften und freiheitlichen Entscheid zu überzeugen. Das geplante neue Gesetz würde nicht die demokratische Schweiz widerspiegeln, die wir lieben. Kathrin Ziegler-Schelbert (Tuggen) Alois Schelbert (Unteriberg)

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