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Über drei Viertel brauchen letztlich gar keine Rente

Über drei Viertel brauchen letztlich gar keine Rente Über drei Viertel brauchen letztlich gar keine Rente

Die Ausgleichskasse IV-Stelle Schwyz analysiert regelmässig ihre Erfolge in der beruflichen Integration.

STEFAN GRÜTER

Ausgliederung verhindern, Integration verstärken – diese Devise verfolgt die Ausgleichskasse IV-Stelle Schwyz seit Jahren und dazu ist sie auch von Gesetzes wegen verpflichtet. Aber wie erfolgreich ist die Sozialversicherung unterwegs? Im Zwei-Jahres- Turnus analysiert die IV-Stelle Schwyz ihre Massnahmen. Dieser Tage präsentierte sie die jüngsten Ergebnisse.

Keine Rente gilt als Erfolg

Analysiert wurden dabei die Massnahmen aus den Jahren 2017 und 2018. «Als nachhaltiger Erfolg wurde definiert, dass die Person zum Analysezeitpunkt keine Rente erhält», so das Kriterium. Es könne aber auch sein, dass Versicherte nach einer beruflichen Massnahme nur noch eine Teilrente benötigen. Dies sei volkswirtschaftlich und sozialpolitisch zwar als Erfolg zu betrachten, für den Integrationserfolg gemäss Analyse kommen jedoch nur Fälle in Frage, bei denen gänzlich auf eine Rente verzichtet werden kann.

Und dies trifft gemäss jüngster Erhebung bei drei Vierteln der untersuchten Fälle zu. In den Jahren 2017 und 2018 hat die IV-Stelle Schwyz 594 berufliche Massnahmen entschieden. 144 dieser Versicherten bezogen im Januar dieses Jahres eine Teiloder Vollrente, sodass der Integrationserfolg bei 75,76 Prozent liegt.

Psychische Probleme nehmen zu Bei den Erhebungen in den Jahren 2018 und 2016 lag diese Quote gar noch höher, bei 77,39 beziehungsweise 79,30 Prozent. Othmar Mettler, stellvertretender Leiter der IV-Stelle Schwyz, führt diesen leichten Rückgang darauf zurück, dass es zunehmend Invaliditätsfälle aufgrund psychischer Probleme sind, welche die Sozialversicherung beschäftigen.

«Gesamtschweizerisch sind 47 Prozent der IV-Fälle auf psychische Schwierigkeiten zurückzuführen; im Kanton Schwyz liegen wir bei rund 40 Prozent.» Und in diesen Fällen gestalte sich die Wiedereingliederung schwieriger als bei Unfällen oder körperlichen Krankheiten. Etwa gleich hoch ist die Erfolgsquote bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung. Eine solche kommt vor allem bei Personen mit Geburtsbehinderungen infrage. Hier liegt der Integrationserfolg bei 78,05 Prozent. Dies sei vor allem der guten Zusammenarbeit mit der BSZ Stiftung zu verdanken, schreibt die IV-Stelle.

Weit über 90 Prozent Den Rekord verbuchen die klassischen Umschulungen. Von den 188 Fällen aus den Jahren 2017 und 2018 bezogen nur gerade acht Personen im Januar dieses Jahres eine Rente, sodass der Integrationserfolg bei 95,74 Prozent liegt. Für die Fachleute der IV-Stelle Schwyz keine Überraschung, handelt es sich bei diesen Fällen doch um Versicherte, die schon im Erwerbsleben standen, aber durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht länger im angestammten Berufsfeld tätig sein konnten. Etwas bescheidener ist der Integrationserfolg bei den Wiedereinschulungen. Diese betreffen Menschen mit Beeinträchtigungen, die wieder in ihre ursprüngliche Tätigkeit eingeschult werden. Hier lag der Integrationserfolg bei 62,35 Prozent. Einarbeitszuschüsse führten in 67,50 Prozent der Fälle zum Erfolg, sprich zu einem Verzicht auf eine Rente.

Und bei den Integrationsmassnahmen beträgt der Erfolg 52,99 Prozent – diese sind auf die Bedürfnisse von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen zugeschnitten. Dazu heisst es von der IV-Stelle: «Durch Aufbau und Motivationstraining können sich Betroffene langsam wieder an den Arbeitsprozess gewöhnen. In den letzten Jahren wurde viel in Integrationsmassnahmen investiert, und sie wurden oft bereits früher eingesetzt als in der Vergangenheit. »

Arbeit statt Rente: Dies gelingt der IV-Stelle Schwyz in rund 75 Prozent der Fälle. Foto: Bilderbox

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