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Zum Ankauf der Wasserversorgung

Zum Ankauf der  Wasserversorgung Zum Ankauf der  Wasserversorgung

Einsiedeln. 20. Juli 1895. (Einges.) Die Bezirksgemeinde Einsiedeln hat also am nächsten Sonntag zu entscheiden, ob sie das Unternehmen der Wasserversorgung von den Herren Kälin und Eberle, den jetzigen Besitzern, um den Preis von 300’000 Franken erwerben will oder nicht.

Die Sache ist an der letzten Bezirksgemeinde so breitgeschlagen worden, dass die Bürger darüber ziemlich belehrt sein dürften und die morgige Gemeinde hoffentlich rasch zu einem Entschlusse kommt.

Unsere Pflicht über den Rückkauf ist folgende: Wenn der Bezirksrat in seiner Mehrheit findet, das Geschäft sei für den Bezirk kein vorteilhaftes, so sehen wir nicht ein, warum er dasselbe kaufen soll, ein Notfall liegt ja gar keiner vor.

Die Hydranten, welche die Sicherheit des Dorfes garantieren, soweit das überhaupt möglich ist, sind (und das ist die Hauptsache) Eigentum des Bezirks und werden es bleiben; es fällt also nur das Verhältnis der Wasserabonnenten zur Gesellschaft in Betracht. – Wie ist dasselbe? Die Mehrzahl der Käufer hat noch kein Wasser für den Privatgebrauch und wird es auch nicht nehmen, so der grösste Teil des Unterdorfes und der Langrüthi. Diese berührt also die Sache gar nicht. Die Abonnenten sind aber mit den Besitzern der Wasserversorgung in zufriedenen Verhältnissen und ist keineswegs zu hoffen, dass der Bezirk das Wasser billiger abgeben werde, als es jetzt der Fall ist; im Gegenteil! Der Bezirk hat einen kostspieligern Betrieb und wird den Abonnenten gegenüber auch nicht koulanter sein.

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