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Gast bezichtigte Kellner der Schändung

Das Schwyzer Strafgericht sprach einen heute 41-jährigen Deutschen vom Vorwurf der Schändung frei.

RUGGERO VERCELLONE

In der Nacht auf den 1. April 2018 feierten ein paar Freundinnen in einem Ausserschwyzer Restaurant ein Geburtstagsfest. Dabei floss reichlich Alkohol. Da die Frauen nicht mehr heimfahren wollten, übernachteten sie dort. Im Zimmer, wo das «Geburtstagskind» schlief, soll ein damals 39-jähriger Kellner die fast 50-Jährige geschändet haben.

«Innerhalb von Sekunden weggetreten» Der Kellner habe ihr etwas ins Cüpli getan, denn sie habe sich plötzlich sehr unwohl gefühlt und sei ins Zimmer gegangen, «wo sie innerhalb von Sekunden weggetreten war». Um etwa 7.30 Uhr sei sie erwacht, weil der Kellner auf ihr lag und in sie penetriert war. Sie habe geschrien «Gahts na, verreis, was suchst du in meinem Zimmer?», und als er nicht abliess «Spinnsch, was machsch?». Darauf habe ihr der Kellner den Mund zugehalten und gesagt, sie soll sich beruhigen.

Es gelang ihr, den Mann wegzustossen. Hierauf hätten ihre Freundinnen an der Türe geklopft. Da sie gedacht habe «Oh mein Gott, jetzt denken meine Freundinnen, dass ich so einen schäbigen Kellner in mein Zimmer gelassen habe», schickte sie ihn ins Bad. Dann habe sie das Zimmer verlassen. Der Vorfall habe ihr stark zugesetzt. Sie habe sich geschämt, sich sozial zurückgezogen und sei in psychologischer Behandlung. Vom Kellner forderte sie einen Schadenersatz von 4500 und eine Genugtuung von 3000 Franken.

Eine ganz andere Version Ganz anders schilderte der Kellner den Vorfall. Die stark alkoholisierte Frau habe ihn bezirzt. Er habe ihr Wasser aufs Zimmer gebracht und gefragt, ob er im Zimmer übernachten dürfe. Da es bereits sehr spät sei und er bald wieder arbeiten müsse, wolle er nicht noch heimfahren müssen. Da habe sie nur «hmm» gesagt. Er sei mit der Unterwäsche bekleidet ins Bett gelegen, worauf ihn die Frau angemacht habe und auf ihn gestiegen sei. Sie hätten Petting gemacht, bis die Frau plötzlich aufhörte und sagte, er sei zu jung für sie. Darauf sei nichts mehr passiert, bis es an der Türe geklopft habe.

«im Zweifel für den Angeklagten» Die Staatsanwältin verlangte für den Mann wegen Schändung und zusätzlich wegen Strassenverkehrsdelikten eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 80 Franken. Zudem sollte der Deutsche für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Die Aussagen der Frau seien glaubwürdig.

Der Verteidiger verlangte Freisprüche. In der Anklage stehe kein Wort über K.-o.-Tropfen, womit der Kellner das Opfer wehrlos gemacht haben soll. Niemand habe die angeblichen Schreie der Frau gehört, obwohl kurz darauf an der Zimmertüre geklopft worden sei.

Das Strafgericht sprach den Mann nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» vom Vorwurf der Schändung frei. «Das Gericht befand beide Versionen als nicht wirklich glaubhaft », sagte Gerichtspräsident Ruedi Beeler an der mündlichen Urteilseröffnung. Wegen zweier Strassenverkehrsdelikte wurde der Kellner zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt. Die Verfahrenskosten von über 9000 Franken wurden dem Beschuldigten zu einem Viertel auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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