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Gute Bilanz für Vermittler im Kanton Schwyz

Kaum jedes fünfte Streitverfahren führt nach der Schlichtungsverhandlung noch zu einem Gerichtsfall. Mit über 80 Prozent liegt die Erfolgsquote der Vermittler im Kanton Schwyz weiterhin auf einem hohen Level.

brum. Mit dem vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren steht bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, bei Uneinigkeiten in Erbschaftsdingen oder bei unbezahlten Forderungen aus Kauf und Dienstleistungen ein niederschwelliges Durchsetzungsangebot zur Verfügung. Auch Fälle aus dem nachbarschaftlichen Zusammenleben oder in zivilrechtlichen Baufragen sind vorerst an ein Vermittleramt zu leiten.

Denn unlängst hat das Bundesgericht in einem Urteil festgestellt, dass Zivilklagen in jedem Fall zuerst bei der Schlichtungsbehörde einzureichen sind, bevor man sich an die erste Gerichtsinstanz wenden kann. Erst bei einer Streitsumme von mehr als 100’000 Franken ist ein gemeinsamer Verzicht beider Parteien auf eine Schlichtungsverhandlung möglich. Eine Einigung auf «formloser Ebene» anstreben Nach Eingang entsprechender Gesuche lädt der örtlich zuständige Vermittler die beiden Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung ein. Bei diesem vom Vermittler moderierten Gespräch wird auf formloser Ebene eine Einigung angestrebt. «Schlichten statt richten», ist das Ziel jeder Vermittlerhandlung. So soll ein für alle Beteiligten persönlich, emotional und auch finanziell aufwendiges Gerichtsverfahren verhindert werden.

Einigung in der Hälfte aller Fälle erzielt Das gelingt im Kanton Schwyz in der überwiegenden Mehrheit aller Fälle, wie die Statistik des letzten Jahres belegt. Eingereicht bei den Vermittlerämtern wurden 909 Klagen. Deutlich mehr als die Hälfte konnten durch den Vermittler entweder direkt entschieden oder durch einen herbeigeführten Vergleich beigelegt werden. Für rund einen Drittel der Gesuche wurde eine Klagebewilligung ausgestellt, womit der Gang ans Gericht ermöglicht worden wäre.

Gestützt auf die Gespräche vor dem Schlichtungsamt, eigener Einsicht oder nachfolgender ausseramtlicher Verhandlungen zwischen den Parteien gelangten letztlich aber nur 172 auch tatsächlich an ein Gericht. Die Erledigungsquote liegt im Gesamtwert für das letzte Jahr bei 81 Prozent und ist damit im Vorjahresvergleich nochmals leicht angestiegen.

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