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150 Lenker wurden wegen zu viel Alkohol verurteilt

Weil sie mit dem Strassenverkehrsgesetz in Konflikt kamen, wurden im letzten Jahr gut 800 Personen verurteilt.

dko. Weitaus am meisten Erwachsene werden verurteilt, weil sie ein Vergehen nach Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes begangen haben. Im letzten Jahr wurden im Kanton Schwyz deswegen 806 Personen zur Rechenschaft gezogen und erhielten eine Strafe aufgebrummt. Im Vergleich zu 2018 haben die Verurteilungen um 111 Fälle zugenommen. Eine Trendwende ist dies nicht unbedingt, lag die Zahl in den Jahren 2011 bis 2015 doch bereits bei über 800.

Häufigste Ursache für eine Verurteilung war im letzten Jahr das Fahren in fahrunfähigem Zustand. Diese Fälle teilten sich wiederum hälftig auf Fahren in angetrunkenen Zustand und andere Gründe auf, etwa Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

Mit 273 Fällen auf fast gleicher Höhe befinden sich Verurteilungen wegen groben Verletzungen der Verkehrsregeln. Diese stellen eine schwere Widerhandlung dar, weil sie eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit anderer hervorrufen oder eine solche zumindest in Kauf genommen wurde. Das hat die Konsequenz, dass der Führerausweis bei unbelasteten Fahrzeugführern für mindestens drei Monate entzogen wird und bei bereits belasteten Führern in der Regel für eine noch längere Zeit. Häufiges Delikt ist auch der Missbrauch von Ausweisen und Schildern (148 Fälle) und das Fahren ohne Berechtigung (113).

Wegen Vergehen oder Verbrechen nach Artikeln des Strafgesetzbuches wurden letztes Jahr im Kanton 275 Erwachsene verurteilt. Häufig sind Vermögensdelikte der Grund dafür. Aber auch Beschimpfungen und üble Nachrede ziehen schnell einmal eine Strafe nach sich.

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