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Weitere Entlastung für Schwyzer Wirtschaft

Die Wirtschaft im Kanton Schwyz kann künftig von tieferen Lohnnebenkosten profitieren. Insgesamt geht es um ein Entlastungsvolumen von rund 5,5 Millionen Franken.

Mitg. Senkung von Lohnnebenkosten und Reduktion der Administrativkosten sind für die Wirtschaft im Kanton Schwyz wichtig. Hier leistet auch die Ausgleichskasse Schwyz ihren Beitrag. Folgende Massnahmen werden für die Wirtschaft umgesetzt.

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat am 9. Juni 2020 den Antrag gestellt, die Beiträge der Wirtschaft an die Familienausgleichskasse Schwyz zu senken und zugleich die Zulagen an die Familien zu erhöhen. Die Reserven der Familienausgleichskasse lassen dies zu. Die Senkung des Beitragssatzes von heute 1,4 auf neu 1,3 Lohnprozentpunkte entlastet die Schwyzer Wirtschaft wiederkehrend um rund 3,4 Millionen Franken. Gleichzeitig erhalten die Familien rund zwei Millionen Franken mehr Zulagen. Die Kinderzulagen und die Ausbildungszulagen sollen je um zehn Franken auf neu 230 beziehungsweise 280 Franken im Monat erhöht werden. Der definitive Entscheid liegt beim Kantonsrat. Dieser entscheidet voraussichtlich im Herbst 2020 darüber.

Der Regierungsrat ändert auf den 1. Juli 2020 die Regelung der Verwaltungskostenbeiträge an die Ausgleichskasse Schwyz. Neu können alle Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden von einer Ermässigung von zwanzig Prozent auf die Verwaltungskostenbeiträge profitieren. Voraussetzung ist, dass sie einwandfrei und mit der kostenlosen Applikation «AHVeasy» abrechnen. Insgesamt werden diese dauernden Ermässigungen für die Wirtschaft wiederkehrend knapp eine Million Franken im Jahr ausmachen.

Die Ausgleichskasse Schwyz wird im Herbst 2020 aus der vorhandenen Ausgleichsreserve einmalig den Betrag von einer Million Franken ausschütten. Die Ausschüttung erfolgt als Rückvergütung der Verwaltungskostenbeiträge und geht an alle Arbeitgeber, welche einwandfrei und elektronisch über «AHVeasy» abrechnen. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der Jahreslohnsumme der Firma. Rückvergütungen unter hundert Franken werden aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht ausbezahlt. Die Ausgleichskasse Schwyz wird die betreffenden Firmen im Herbst 2020 schriftlich über die Höhe ihrer Gutschrift informieren.

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