Beide Sachgeschäfte wurden an die Urne überwiesen
Sowohl das komplexe Geschäft der Nutzungsplanung Oberiberg als auch der präsentierte Nutzungsvertrag mit der Genossame Yberg über das Wohnen im Alter wurden zustimmend an die Urnenabstimmung vom 27. September überwiesen.
KONRAD SCHULER
Gemeindepräsident Walter Marty sprach im Zusammenhang mit der Teilrevision der Nutzungsplanung, des Baureglements und des Zonenplans von einer nicht einfachen und komplexen Materie. Kommissionspräsident Urs Reichmuth wies auf die wesentlichen Änderungen hin und erreichte damit, dass die anwesenden Bürgerinnen und Bürger das Geschäft ohne Opposition an die Urnenabstimmung überwiesen.
Mit der Vorlage soll einerseits die Nutzungsplanung der Gemeinde Oberiberg in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentums- Beschränkung (ÖREB) überführt werden, anderseits ist die Überführung der behördenverbindlichen Richtplanungen «Naturgefahrenkarten» und «Gewässerrauminventar » in die eingentümerverbindliche Nutzungsplanung vorgesehen. Gleichzeitig werden die dringendsten Anpassungen im Baureglement vorgenommen. Der Zonenplan soll aufgrund von zwischenzeitlich geänderten Bedingungen geringfügig angepasst werden. Dies sind unter anderem Anpassungen an der Landwirtschaftszone oder Anpassungen von Bauzonen im Gewässerbereich. Das Baureglement soll bezüglich der Zulässigkeit von Erstwohnungen im Gebiet «Spätzeren» sowie der zulässigen Dachform von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzonen ergänzt werden. Einspracheverfahren erledigt
Die öffentliche Auflage der Teilrevision wurde im Amtsblatt vom 12. April 2019 ausgeschrieben. Innert Frist gingen drei Einsprachen ein. Zwei Einsprecher verlangten eine Einspracheverhandlung. Diese wurden durchgeführt. Am 3. September 2019 hat der Gemeinderat über die Behandlung der Einsprachen entschieden. Aufgrund des Einspracheverfahrens wurden beim Gewässerraum Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen wurden im Amtsblatt vom 18. Oktober 2019 zur öffentlichen Auflage ausgeschrieben. Es gingen keine Einsprachen gegen die zweite öffentliche Auflage ein.
Vertrag mit Genossame unbestritten Die Genossame Yberg erstellt direkt neben dem Alters- und Pflegeheim Ybrig in Unteriberg ein Gebäude mit zwölf Zweieinhalbzimmerwohnungen zur Nutzung als Alterswohnungen. Damit Synergien, welche durch die Nähe zum APH Ybrig entstehen, optimal genutzt werden können, wird ein Pachtvertrag zwischen der Genossame Yberg und den Gemeinden Ober- und Unteriberg als Träger des APH Ybrig angestrebt.
Gemeindevizepräsident Urs Reichmuth erläuterte die wichtigsten Inhalte des Vertrags, der in einem ersten Stadium über fünf Jahre gelten und danach verlängert werden soll. Auch diesem Geschäft erwuchs keine Opposition. Damit der Vertrag Gültigkeit erlangt, muss dieser von beiden Gemeinden an der Urnenabstimmung angenommen werden.
Verschiedene Änderungen ergeben sich im Bereich Fussballplatz: Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen wird neu durch die Waldgrenzen, den Gewässerverlauf, die Abgrenzung der Erschliessungsstrasse und die Brücke definiert.
Foto: Konrad Schuler