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Ausfallentschädigung für Kinderbetreuung

Der Kanton Schwyz unterstützt private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung mit einer Ausfallentschädigung.

(Di/i) Private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung wie Kindertagesstätten, Einrichtungen für die schulergänzende Kinderbetreuung und Tagesfamilienorganisationen können beim Kanton ein Gesuch um Finanzhilfe einreichen. Diese Ausfallentschädigung deckt 100 Prozent der Betreuungsbeiträge der Eltern, welche den Institutionen in der Zeit vom 17. März bis 17. Juni 2020 aufgrund der Corona- Pandemie entgangen sind. Die Institutionen wurden entsprechend informiert.

Kosten nicht auf die Gemeinden abwälzen Der Regierungsrat hat beschlossen, dass im Kanton Schwyz die Kosten, welche dem Kanton aus dem Vollzug entstehen, nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden. Das Amt für Gesundheit und Soziales ist mit der Umsetzung beauftragt.

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2020 eine Verordnung verabschiedet, die den Bund und die Kantone verpflichtet, privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Ausfallentschädigungen in Form von Finanzhilfen für die Betreuungsbeiträge der Eltern zu gewähren. Der Bund übernimmt 33 Prozent der Kosten, welche die Kantone ausbezahlen. Dafür hat das Bundesparlament einen Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt.

Informationen zum Coronavirus: www.bag-coronavirus.ch

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