«Ablehnung wird die wirtschaftliche Situation nochmals verschärfen»
Zur Überraschung des Ameos Spitals Einsiedeln hat das Amt für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung abgelehnt. Direktor Michael Mehner nimmt Stellung.
VICTOR KÄLIN
Mit welcher Begründung hat das Amt für Arbeit den Antrag abgelehnt? Das Amt für Arbeit führt mehrere Gründe an, warum der Antrag des Spitals Einsiedeln auf Kurzarbeitsentschädigung abgelehnt wurde. Unter anderem seien die aktuell tiefen Fallzahlen in unserem Spital in erster Linie den gewohnten saisonalen Schwankungen geschuldet und stünden daher nicht mit der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen in Zusammenhang.
Zudem weist das Amt darauf hin, dass Spitäler seit dem 27. April 2020 wieder sämtliche nicht-dringliche Eingriffe vornehmen könnten und der Betrieb auch in anderen Spitälern der Region wieder auf Hochtouren laufe. Dass die Ängste und Unsicherheiten der Bevölkerung aufgrund der noch immer bestehenden Situation mit dem Coronavirus ein wesentlicher Grund für deren Zurückhaltung ist, sich als Patient in ein Spital zu begeben, sei eine reine Vermutung des Spitals Einsiedeln. Ist die Begründung für Sie nachvollziehbar?
Keinesfalls. Aktuell verzeichnen wir, wie auch andere Spitäler, markant weniger Fallzahlen als in den Vorjahren. Dies sowohl in den Bereichen der Notfälle wie auch der elektiven – also planbareren – Eingriffe. Die Corona- Pandemie hat die Menschen und deren Umgang mit ihrer eigenen Gesundheit nachhaltig geprägt. Dass die potenziellen Patienten fehlen, ist aber aktuell in allen Schweizer Spitälern vermehrt zu beobachten, nicht nur in Einsiedeln. Zudem waren die Kosten für die personellen und infrastrukturellen Anpassungen der Spitäler, um sich auf eine allfällige Welle für am Coronavirus erkrankten Patienten vorzubereiten, enorm hoch. Natürlich auch für uns. Dem Vernehmen nach sind auch andere Spitäler in ähnlicher Art betroffen. Auch im Kanton Schwyz? Dazu können wir keine Angaben machen. Wir bitten Sie, solche Nachfragen direkt bei den Spitälern vorzunehmen. Für die Spitalleitung kommt die Ablehnung «unerwartet». Worauf basierte die Überlegung der Spitalleitung, dass man eine Kurzarbeitsentschädigung hätte «erwarten» können? Die bereits genannten Gründe sprechen für sich. Durch die Folgen der Corona-Pandemie hat sich die wirtschaftliche Situation des Spitals Einsiedeln noch einmal massiv verschärft. Mit dem Antrag auf Kurzarbeit war es unser oberstes Ziel, die Arbeitsplätze am Spital Einsiedeln zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.
Die Spitalleitung wird beim Amt für Arbeit Einsprache gegen den Beschluss einreichen. Ist die Einsprache bereits erfolgt?
Die Einsprache ist bereits formuliert. Wir werden die Einsprache noch in dieser Woche schriftlich beim Amt für Wirtschaft des Kantons Schwyz einreichen. Uns wurde aber bereits mündlich deutlich gemacht, dass die Chancen für eine erfolgreiche Einsprache gering seien. Ist die Einsprache im Wortlaut erhältlich? Leider können wir zum Inhalt der Einsprache keine konkreten Angaben machen.
Was ist die Stossrichtung der Einsprache?
Die Ablehnung unseres Antrags auf Kurzarbeitsentschädigung traf uns sehr, von den Mitgliedern der Spitalleitung bis zum Mitarbeitenden, durch alle Bereiche hindurch. In unserer Einsprache bitten wir das Amt für Wirtschaft, seinen Entscheid unbedingt noch einmal zu überdenken. Die Begründung für unser Begehren haben wir noch einmal untermauert. Wie gesagt, wollten wir auf alle Fälle vermeiden, am Spital Einsiedeln Kündigungen aussprechen zu müssen. Ins Auge gefasst war in Einsiedeln in einer ersten Phase eine Kurzarbeitsdauer vom 15. Juni bis Ende August (EA 45/20). Wie hoch wäre während dieser Phase die finanzielle Entlastung des Spitals durch die Kurzarbeitsentschädigung gewesen, wenn diese denn bewilligt worden wäre?
Durch den Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung für diverse Teilbereiche des Spitals Einsiedeln hätte sich die finanzielle Unterstützung auf rund eine Viertelmillion Franken pro Monat belaufen.
Wann sind nächste Entscheide der Spitalleitung zu erwarten? Mit welchen kurz- und mittelfristigen Massnahmen die Spitalleitung dieser schwierigen finanziellen Situation begegnen wird, steht noch nicht abschliessend fest. Wir wollen vor allem Ruhe bewahren und besonnen an möglichen Lösungen arbeiten, um die Konsequenzen für die Mitarbeitenden sowie den Spitalbetrieb möglichst gering zu halten. Dazu können wir uns erst Ende der kommenden Woche äussern.
Was bedeutet die Ablehnung
auf Kurzarbeitsentschädigung generell?
Die Ablehnung unseres Antrags wird die ohnehin wirtschaftlich schwierige Situation des Spitals Einsiedeln nochmals verschärfen.
Kommt es zu Entlassungen? Durch die Ablehnung des Antrags sind nunmehr punktuelle Entlassungen wahrscheinlich leider nicht zu vermeiden. Ist die Weiterführung des Spitalbetriebes durch die Ameos Gruppe gefährdet? Nein. Die Ameos Gruppe steht für ihre Spitäler ein und beabsichtigt nach wie vor den dauerhaften Betrieb des Spitals Einsiedeln. Oder um unseren CEO zu zitieren: «Einmal Ameos, immer Ameos».
Wie haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spitals diese Nachricht aufgenommen? Nachdem wir unsere Mitarbeitenden über den negativen Bescheid des Amts für Wirtschaft informiert hatten, ging ein Sturm der Entrüstung durch unser Haus. Das Unverständnis für diesen Entscheid war und ist gross. Trotz der äusserst schwierigen Ausgangslage lassen wir uns dennoch auf unserem Weg, das Spital Einsiedeln in seine sichere und erfolgreiche Zukunft zu führen, nicht beirren. Oder anders gesagt: Jetzt erst recht.
Eingetrübte Aussichten: Dem Spital Einsiedeln ist die Kurzarbeitsentschädigung nicht gewährt worden.