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Neuer Schlüssel für Ergänzungsleistungen

Der Schwyzer Regierungsrat schickt den Entwurf für eine Anpassung des Finanzierungsschlüssels für die Ergänzungsleistungen zwischen Kanton und Gemeinden in die Vernehmlassung.

(Stk/i) Das Departement des Innern eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung des Finanzierungsschlüssels zwischen Kanton und Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL). Neu sollen die Gemeinden die Kantonsbeiträge für die EL nach Abzug des Bundesbeitrags noch zu drei Zehnteln und nicht mehr zur Hälfte nach ihrer Einwohnerzahl tragen.

Ausgleich von Zusatzaufwendungen Der Grund für diesen Revisionsvorschlag ist eine Anpassung der Pflegefinanzierungsverordnung. Aktuell werden im Kanton Schwyz bei Menschen in Pflegeheimen mit Anspruch auf EL die Leistungen an die Pflegekosten durch EL und nicht durch die Pflegefinanzierung bezahlt. Neu sollen im Kanton Schwyz bei allen Menschen in Pflegeheimen die ungedeckten Pflegekosten nur noch über die Pflegefinanzierung bezahlt werden. Die Ablösung dieser Vorrangigkeit der EL vor der Pflegefinanzierung hat eine hohe finanzielle Zusatzbelastung der Gemeinden zur Folge, welche im Rahmen der Pflegefinanzierung die ungedeckten Pflegekosten in Pflegeheimen für Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz übernehmen.

Ausschlag gibt EL-Reform beim Bund Gleichzeitig erfolgt eine Entlastung bei den EL, wo sich der Kanton und die Gemeinden die Kosten nach Abzug des Bundesbeitrags teilen. Für die Korrektur dieser Kostenverschiebung soll der Finanzierungsschlüssel bei den EL im kantonalen Gesetz über die EL angepasst werden, damit die Zusatzaufwendungen der Gemeinden für die Pflegefinanzierung ausgeglichen werden. Die Ablösung der Vorrangigkeit der EL vor der Pflegefinanzierung erfolgt aufgrund der EL-Reform auf Stufe Bund.

Diese beinhaltet unter anderem, dass ausbezahlte EL aus dem Nachlass eines EL-Bezügers zurückerstattet werden müssen, wenn dessen Nachlass 40’000 Franken übersteigt. Ohne Ablösung der Vorrangigkeit der EL vor der Pflegefinanzierung besteht im Kanton Schwyz die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Bewohnern von Pflegeheimen und deren Erben, weil aus den EL bezahlte Pflegekosten später allenfalls aus dem Nachlass zurückerstattet werden müssen, während dies bei Leistungen aus der Pflegefinanzierung nicht der Fall ist.

Das Departement des Innern eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis 30. September dauert. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.sz.ch/vernehmlassung verfügbar.

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