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Auch der fünfte Drögeler wurde verurteilt

Im Alkohol- und Drogenrausch ging eine ganze Gruppe aus der Region Einsiedeln aufeinander los. Inzwischen hat das Schwyzer Strafgericht auch das Urteil über den letzten der Drögeler verkündet.

RUGGERO VERCELLONE

Das Schwyzer Strafgericht hat am Dienstag das Urteil gegen den fünften Beschuldigten einer Gruppe von Drögelern aus der Region Einsiedeln veröffentlicht, die im Jahr 2018 im Alkohol- und Drogenrausch jeweils brutal aufeinander losgingen (wir berichteten). Der 48-jährige Iraker war an der mündlichen Urteilseröffnung letzte Woche nicht anwesend, weshalb sich die Verkündung seiner Strafe verzögert hatte.

Bedingte Freiheitsstrafe, aber auch ein Freispruch Der Beschuldigte wurde vom Strafgericht unter anderem wegen Raufhandels, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachem Hausfriedensbruch, Drohung, geringfügigem Diebstahl sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie einer Busse von 350 Franken verurteilt. Die Probezeit für die Freiheitsstrafe wurde von den Strafrichtern auf vier Jahre angesetzt. Schliesslich muss der Beschuldigte eine zuvor bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Franken jetzt bezahlen.

Freigesprochen wurde der an HepatitisC erkrankte Beschuldigte hingegen vom Vorwurf, er habe bei einem Raufhandel einen Kollegen gebissen, um ihn so mit der Krankheit anzustecken. Diese Absicht konnte ihm nicht hieb- und stichfest nachgewiesen werden.

Des Landes verwiesen und happige Kosten auferlegt Zudem wurde der Iraker für drei Jahre des Landes verwiesen. Das Strafgericht kam zum Schluss, dass der Ausländer in der Schweiz überhaupt nicht integriert sei. Ob der Landesverweis für den bereits zuvor abgewiesenen Asylbewerber tatsächlich zum Tragen kommt, wird sich weisen müssen. Seine Ausschaffung war bisher verzögert worden, weil sie offenbar noch als unzumutbar erschienen war. Schliesslich muss der Beschuldigte – wie auch seine Mitverurteilten – sämtliche verursachten Verfahrenskosten tragen. In seinem Fall sind das rund 28’000 Franken.

Der Iraker gehörte einer Gruppe von Drogensüchtigen aus der Region Einsiedeln an, die nebst ihm aus drei Schweizern im Alter zwischen damals 19 und 32 Jahren sowie einer Schweizerin im Alter von 23 Jahren bestand. Sie waren ohne Arbeit, mittel- und perspektivlos, erhielten zum Teil Sozialhilfe oder IV-Gelder und konsumierten Medikamente. Im Rausch gingen sie jeweils brutal aufeinander los. Alle sind vom Strafgericht zu happigen Strafen verurteilt worden.

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