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Gericht verhängt happige Strafen für gewalttätige Drogensüchtige

Das Strafgericht verurteilte vier Schweizer aus dem Raum Einsiedeln vorwiegend wegen Gewaltdelikten.

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Sie konsumierten Medikamente, Drogen und Alkohol, und dann gingen sie im Jahr 2018 zum Teil sehr gewalttätig aufeinander los. In einem Fall zündeten sie einem schlafenden Kollegen die Socken an den Füssen an, die sie zuvor mit Deodorant eingesprayt hatten. Zweimal kam es zu einem Raufhandel. Es gab Nasenbrüche und weitere Verletzungen. Am letzten Donnerstag hat das Strafgericht die Urteile gegen drei Schweizer und eine Schweizerin aus der Region Einsiedeln mündlich eröffnet. Das Urteil gegen einen 48-jährigen Iraker wird schriftlich eröffnet, da der Beschuldigte zur gestrigen Urteilseröffnung nicht erschienen war.

Sie hätten sich vor dem Gericht als Unschuldslämmer präsentiert. In Tat und Wahrheit hätten sie sich aber wie schwarze Schafe aufgeführt, sagte Gerichtspräsident Ruedi Beeler an der gestrigen Urteilseröffnung. Es sei «gschämig», wie die Beschuldigten teils gewütet hätten. Entsprechend hart wurden sie bestraft, ganz im Sinne der Staatsanwältin. Sie hatte am Prozess vom 18. Mai Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und 12 Monaten sowie Geldstrafen gefordert.

Haupttäter muss drei Jahre ins Gefängnis

Der heute 34-jährige Haupttäter, der seit einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, wurde vom Strafgericht zu einer unbedingten 36-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat er eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 1000 Franken zu bezahlen. Er wurde in praktisch allen Anklagepunkten für schuldig befunden. Im Wesentlichen waren das Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raufhandel, Drohung.

Der 28-Jährige, dem die Füsse angezündet worden waren und der vor Gericht seine Kollegen arg beschuldigte, wurde vor allem wegen Raufhandels und mehrfacher Sachbeschädigung zu einer auf vier Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Busse von 100 Franken verurteilt.

Ein 21-Jähriger wurde ebenfalls vorwiegend wegen Raufhandels zu einer auf drei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 100 Franken verurteilt.

Die 25-jährige Schweizerin erhielt wegen Gehilfenschaft zur einfachen Körperverletzung eine auf drei Jahre bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 300 Franken aufgebrummt.

Happige Verfahrenskosten vollumfänglich auferlegt Den vier Beschuldigten, die zum Teil heute noch von der Sozialhilfe leben, wurden zudem die Verfahrenskosten vollumfänglich auferlegt. Und diese Kosten sind happig. So müssen der 34-Jährige rund 80’000 Franken, der 28-Jährige rund 30’000 Franken, der 21-Jährige rund 20’000 Franken und die 25-Jährige rund 20’000 Franken bezahlen.

Das Urteil des Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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