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Unkrautbekämpfung ist auch ohne schädliche Herbizide möglich

Unkrautbekämpfung ist auch ohne  schädliche Herbizide möglich Unkrautbekämpfung ist auch ohne  schädliche Herbizide möglich

Zu viele Personen rücken dem Unkraut auf Wegen und Plätzen mit Giften zu Leibe. Es besteht die Gefahr, Grundwasser und Gewässer zu verunreinigen.

(AfU/i) Wachsen Pflanzen für unser Empfinden am falschen Ort, können sie den Liegenschaftsunterhalt erschweren oder sie stören unseren Ordnungssinn. Zur Bekämpfung werden oftmals Unkrautvertilgungsmittel, auch Herbizide genannt, eingesetzt. Im Allgemeinen sind die aktiven Wirkstoffe dieser Produkte Gifte, die auch Mensch und Umwelt schädigen können.

Es gibt Alternativen

Es empfiehlt sich, unerwünschte Pflanzen möglichst im Jungstadium, in jedem Fall vor der Blütezeit, zu bekämpfen, damit keine Samen gebildet werden. Regelmässiges Wischen und Kratzen mit Besen, Fugenkratzer oder -bürste verhindert die Ansammlung von Samen- und Erdmaterial. Kochendes Wasser, Abflammoder Infrarotgeräte sowie Wasserdampf können auf Flächen eingesetzt werden, auf welchen eine mechanische Behandlung schwierig ist. Der Wasserhochdruckreiniger ermöglicht den Unterhalt von versiegelten Flächen.

Dass die alternativen Methoden selbst im grösseren Massstab praxistauglich sind, zeigt die Stadt Bern, welche mittlerweile weitgehend auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet.

Sorgfaltspflicht bei der Anwendung Grundsätzlich gestattet ist die Anwendung von Herbiziden auf Rasenflächen und Gartenbeeten, weil hier eine Humusschicht vorhanden ist. Natürlich gewachsener Boden hält Herbizide zurück und die darin lebenden Bodenlebewesen können die Wirkstoffe abbauen. Allerdings soll auch hier der Einsatz nur dann erfolgen, wenn eine Bekämpfung tatsächlich notwendig ist und alternative Bekämpfungsmethoden nicht möglich sind. Bei langfristiger Anwendung wird die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigt. Auch kann das Unkraut eine Resistenz gegen das eingesetzte Herbizid entwickeln. Die Gebrauchsanweisung sowie die Angaben auf der Verpackung und im Sicherheitsdatenblatt sind dabei genau zu beachten und strikte einzuhalten. Auf Strassen, Wegen und Plätzen verboten

Seit über 25 Jahren ist die Anwendung von Herbiziden auf und an Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern verboten. Dies gilt, weil auf den Flächen eine Humusschicht fehlt, welche die Herbizide zurückhält und keine Bodenlebewesen vorhanden sind, welche die Giftstoffe abbauen können. Die ausgebrachten Herbizide versickern dadurch fast ungehindert ins Grundwasser oder werden über die Kanalisation in unsere Seen, Flüsse und Bäche abgeschwemmt.

Gemäss einer Studie des BAFU aus dem Jahr 2018 zum Stand der Umsetzung des Herbizidverbotes auf und an Strassen, Wegen und Plätzen setzt mehr als die Hälfte der Befragten Herbizide im Unterhalt ein, zum Teil auch auf Flächen, auf welchen die Anwendung verboten wäre. Knapp die Hälfte der befragten Privaten haben noch nie etwas vom Anwendungsverbot gehört.

Empfehlung für einen Verzicht

Herbizide gefährden die Umwelt und sollten deshalb äusserst sorgfältig und sparsam ausgebracht werden. Das Amt für Umweltschutz empfiehlt, nur so viel Herbizid wie wirklich nötig ist, zu kaufen. Optimal für Mensch und Umwelt bleibt jedoch der Verzicht auf Herbizide, auch auf dafür zugelassenen Flächen und eine tolerante Einstellung gegenüber der natürlichen Pflanzenvielfalt.

Es geht auch ohne Gift: Kampagne «Stopp den Giftzwerg» der Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz.

Foto: zvg

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