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Bezirksrat, Stiftungsrat

Vi. Bis im Jahr 2005 war der Bezirksrat offiziell im Stiftungsrat des Spitals vertreten. Seither sind die Stimmen nie verstummt, welche den Rückzug aus diesem Gremium als Fehler bezeichnen – mindestens so lange, wie die Defizitgarantie Bestand hat. «Nichts zu sagen haben, aber am Schluss bezahlen» war das Hauptargument, das in Zusammenhang mit der Ablösung der Defizitgarantie an Aktualität gewinnt. «Bis und mit 2017 nie Anlass zu Besorgnis» Auch Bezirksammmann Franz Pirker kennt diese Vorbehalte. Aufgrund der Ausstandsregel der in den Stiftungsrat gewählten Bezirksräte vermag er jedoch keinen Unterschied erkennen. «Ich glaube auch nicht, dass die Bezirksräte im Stiftungsrat Einfluss auf die Investitionen genommen hätten.» Säckelmeister Andreas Kuriger ergänzt, dass das Spital bis zum Jahr 2014 zum Teil hohe Gewinne erzielt hat. Erst ab 2015 wurden Verluste geschrieben, sodass sich das Eigenkapital von rund 20 Millionen Franken per Ende 2014 auf 14,3 Millionen per Ende 2017 abgebaut hat. Kuriger: «Ende 2017 war die Situation nicht rosig, aber auch nicht dramatisch, konnte doch der Bezirksrat davon ausgehen, dass sich auch das Jahr 2018 in einem ähnlichen Rahmen bewegt.» Kuriger verweist darauf, dass durch die Sanierung und den Ausbau des Spitals auch der Abschreibungs- und Zinsaufwand naturgemäss massiv angestiegen ist. Diese Fixkosten würden ein immer ungünstigeres Ertragsund Aufwandverhältnis verursachen, sodass sich die Ergebnisse nach Abschluss des Ausbaus massiv verschlechterten, zumal auch die geplanten Erträge nicht erreicht werden konnten.

Pirker und Kuriger halten zudem fest, dass die Stiftung investieren und Kredite aufnehmen konnte, ohne den Bezirksrat als Stiftungsaufsicht konsultieren zu müssen. Dass die Defizitgarantie vom Stiftungsrat als Sicherheit verwendet wurde, liegt in der Natur der Sache.

Der Bezirksrat wurde nach Auskunft von Säckelmeister Andreas Kuriger «von den Kreditgebern nicht direkt kontaktiert»; respektive der Bezirk hat ihnen gegenüber die Garantie auch nie aktiv bestätigt.

Dass die Defizitgarantie kräftig zubeissen kann, erfuhr der Bezirk in den Jahren 1998 bis 2003, als rund 22 Millionen Franken an Beiträgen (Betriebs- und Defizitbeiträge) fällig wurden. Seit die neue Spitalverordnung im Januar 2004 in Kraft gesetzt wurde, musste die Bezirkskasse keine ungedeckten Betriebskosten des Spitals mehr übernehmen. Eine nächste Defizitleistung über 1,5 Millionen Franken wurde erst für das Jahr 2020 beansprucht und an der Budgetgemeinde 2019 als gebundene Ausgabe zur Kenntnis genommen.

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