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Regierung verweist auf bereits getätigte Leistungen

Arther FDP-Kantonsrat fordert weitere staatliche Hilfen für die Corona geschädigte Schwyzer Wirtschaft

Die Corona-Krise hat zu grossen wirtschaftlichen Schäden geführt. FDP-Kantonsrat Heinz Theiler will deshalb von der Schwyzer Regierung wissen, ob sie bereit ist, ein befristetes Unterstützungsprogramm für die Wirtschaft zu schnüren.

WOLFGANG HOLZ

Bisher haben laut dem Arther Freisinningen Bund und Kantone vor allem präventive Massnahmen im Bereich der privaten Eigenverantwortung gemäss des Epidemiengesetzes kommuniziert und umgesetzt. «Einige, auf eidgenössischer Ebene ausgesprochene, Massnahmen wie das Verbot von Grossveranstaltungen, die Bewilligungspflicht für Veranstaltungen unter 1000 Personen und Empfehlungen des BAG wie das Social Distancing führen nun zu teils massiven Kollateralschäden in verschiedensten Wirtschaftsbereichen », so Heinz Theiler. Ein baldiges Ende dieser negativen Entwicklung sei nach dem aktuellen Informationsstand nicht abzusehen, die Branchen müssten sich mehrere Wochen auf diesen Zustand einstellen», beklagt der FDP Kantonsrat.

Befristet und unbürokratisch

In seiner Interpellation, in der er dem Schwyzer Regierungsrat zehn Fragen stellt, will er unter anderem wissen, ob der Regierungsrat bereit sei, «in dieser kritischen Situation einen zeitlich befristeten, unbürokratischen Massnahmenplan zugunsten der Schwyzer Arbeitsplätze und Wirtschaft zu beschliessen ». Ausserdem erkundigt er sich nach den von der Krise am stärksten betroffenen Branchen, nach Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung für KMU sowie über den Anteil der Kurzarbeit im Kanton Schwyz.

Sofortmassnahmen erfolgt In ihrer Antwort auf die Interpellation Theilers betont der Regierungsrat vor allem, bereits wie der Bundesrat auch, «diverse Sofortmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen » von Covid-19 getroffen zu haben. Will heissen: Der Regierungsrat habe unverzüglich reagiert und bereits am 24. März ein erstes Unterstützungspaket zugunsten der Schwyzer Wirtschaft verabschiedet. «Am 12. Mai folgten ein Beschluss über die Unterstützung von innovativen Start-up-Unternehmen sowie ein Antrag an den Kantonsrat über die Genehmigung eines Impulsprogramms für die Schwyzer Wirtschaft», so der Regierungsrat. Der Kantonsrat sei dem Antrag des Regierungsrates gefolgt und habe dem Impulsprogramm an seiner Sitzung vom 27. Mai mit 85 zu 5 Stimmen deutlich zugestimmt. Erst 2021 Schäden absehbar

Die Schäden der Corona-Krise lassen sich für die Schwyzer Wirtschaft laut Regierungsrats frühestens 2021 beziffern: «Einerseits hängt der wirtschaftliche Schaden von der Dauer und dem Umfang der einschränkenden Massnahmen des Bundes ab. Andererseits aber auch davon, wie rasch sich die Schwyzer Wirtschaft nach dem Lockdown wieder zu erholen vermag.» Besonders schwer betroffen von der Krise seien alle Betriebe, welche ihren Betrieb auf Anordnung des Bundesrats temporär einstellen mussten: Läden, Märkte, Restaurants, Bars, Museen, Bibliotheken, Kinos. Konzert- und Theaterhäuser Sportzentren, Skigebiete, Bergbahnen und Schifffahrtsgesellschaften.

Kreditausfallgarantie Was die Sicherung der Liquidität von kleineren und mittleren Betrieben angeht, stellt die Regierung klar, dass bereits im Unterstützungspaket zugunsten der Schwyzer Wirtschaft eine Kreditausfallgarantie des Kantons Schwyz besteht. «Dabei wurden die Geschäftsbanken im Kanton Schwyz eingeladen, ihre Kunden während einer beschränkten Zeitdauer möglichst selbstständig mit Liquidität zu versorgen. » Zugunsten der Geschäftsbanken habe der Regierungsrat eine Kreditausfallgarantie im Umfang von 50 Millionen Franken für eine maximale Dauer bis am 24. März 2025 bewilligt. 4‘397 Betriebe mit Kurzarbeit

Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen des Bundes ermögliche es zudem, so der Regierungsrat, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Per 25. Mai haben 4397 Betriebe im Kanton für insgesamt 39’097 Arbeitnehmer Kurzarbeit beantragt. Die Höhe der ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen belief sich bisher im Kanton auf 42,8 Millionen Franken. Zudem habe die Ausgleichskasse Schwyz bis 25. Mai insgesamt 2777 Anmeldungen für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung erhalten. Dabei wurden bis heute im Kanton Schwyz Entschädigungen in der Höhe von 5,2 Millionen Franken ausgerichtet.

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