«Die Umsetzung der Pandemiekonzepte in den Pflegeheimen hat sich bewährt»
Die vorhandenen Mittel und Massnahmen haben sich im Kampf gegen das Coronavirus bewährt. Die Regierung sieht derzeit keine Veranlassung, an der Strategie für Alters- und Pflegeheime etwas zu ändern.
VICTOR KÄLIN
Wiederholt hat der Einsiedler Hausarzt Antoine Chaix pointiert zur bundesrätlichen Strategie für die Corona-Eindämmung Stellung genommen. In seiner Funktion als SP-Kantonsrat hat er am 7. Mai die Interpellation «Lockerung des Lockdowns in den Alters- und Pflegeheimen» eingereicht (EA 37/20). Darin vertritt er die Ansicht, dass die Massnahmen des Bundesrates «bisher zwar gut funktionierten» – allerdings zu einem für ihn hohen Preis: «Sie haben kaum vorstellbare Auswirkungen nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch gesellschaftlicher und biopsychosozialer Art», schreibt er. Denn die Einschränkungen beträfen zwar alle – «doch vor allem die ältere Generation».
Deshalb forderte er die Regierung auf, die Pandemie-Massnahmen für Altersheime zu lockern sowie sich Gedanken über einen anderen Umgang mit dem Coronavirus zu machen.
Zusammenspiel von Heimen, Kanton und Bund In seiner gestern Montag veröffentlichten Antwort hält der Regierungsrat fest, dass das Departement des Innern das generelle Besuchsverbot im Kanton Schwyz per 18. Mai gelockert habe. Diese Aufhebung des generellen Besuchsverbots setzte allerdings voraus, dass ein individuelles Schutzkonzept vorhanden sein musste.
Die Aufhebung in den Pflegeheimen ist vom Departement des Innern begleitet worden. So hätten verschiedene Videokonferenzen unter den Heimleitern und unter Mitwirkung des Departements stattgefunden, bei denen die Umsetzung der Schutzkonzepte erläutert und vertieft worden seien.
In der Vorlage des Curaviva Kantonalverbandes Schwyz ist zudem eine schrittweise Einführung der Lockerung vorgesehen. Dass die Schutzkonzepte auf die jeweiligen Lockerungsschritte des Bundesrates angepasst werden, liegt allerdings in der Verantwortlichkeit der Pflegeheime. In einem Schreiben hält das Bundesamt für Gesundheit BAG explizit fest, dass der Bund empfiehlt, Besuche vor allem von besonders gefährdeten Bewohnenden weiterhin höchst umsichtig vorzusehen, indem entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Aktuell unterstützt das Departement des Innern punktuell die Pflegeheime mit Visitationen vor Ort, um sie bei der Umsetzung der Schutzkonzepte zu beraten und offene Punkte zu klären. Der Fahrplan der Lockerungen in den Schutzkonzepten und deren Umsetzung richtet sich dabei nach den jeweiligen Lockerungsschritten des Bundesrates.
Ein anderer Umgang in den Altersheimen?
Weniger konkret gibt sich die Regierung bei der Beantwortung von Antoine Chaix’ genereller Forderung, den Umgang mit dem Coronavirus pragmatischer und vor allem aus der Sicht der betroffenen Bewohner und Bewohnerinnen zu beurteilen. Ein solcher Schritt, so Chaix, «ist der anspruchsvollste und heikelste »: Eine Lockerung in den Altersheimen werde «voraussichtlich eine direkte Konsequenz auf die covidbedingte Mortalität in den Heimen haben». Gerade dafür müssen die Bewohner, die Heimleitungen und die Bevölkerung «gewappnet, vorbereitet und informiert» werden. Die gemäss Chaix «illusorische Strategie der Nullrisiko-Situation wird zu Recht aufgegeben, da die Pandemie unter anderem durch die gewählte Verzögerungsstrategie uns zu lange begleiten wird, als dass diese Maximalvariante auf die Dauer vertretbar sein kann».
Auf die Frage der entsprechenden Ressourcen sowohl auf personeller, materieller und kommunikativer Art geht die Regierung nur ausweichend ein. Sie verweist generell darauf, dass entsprechende Regelungen im Verantwortungsbereich jeder einzelnen Institution liege.
Die Regierung erkennt allerdings kaum Handlungsbedarf, hat sich doch ihrer Meinung nach «die Umsetzung der Pandemiekonzepte in den Pflegeheimen bewährt». Sie erinnert des Weitern an das Konzept Palliative Care, welches «ein würdevolles Sterben sichergestellt und die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt ». Ebenfalls im Kanton eingeführt sei die Patientenverfügung, eine medizin-ethische Richtlinie und Empfehlung der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Darin ist sowohl der rechtliche Rahmen, der Inhalt einer Patientenverfügung wie auch die Information und Beratung sowie die weiteren Punkte wie Aufbewahrung, Widerruf oder die Umsetzung beschrieben.
Dennoch wird das Departement des Innern zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit «die Entwicklung weiterhin aufmerksam beobachten, um bei Bedarf die entsprechenden Massnahmen» in enger Abstimmung mit dem Curaviva Kantonalverband Schwyz oder den Heimleitungen umzusetzen.
Fordert einen anderen Umgang mit Pandemien: Der Einsiedler Arzt und Kantonsrat Antoine Chaix.
Foto: Archiv EA