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Axenstrasse verzögert sich

Für den Bau der Neuen Axenstrasse haben Umweltverbände Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Damit verzögert sich der Baubeginn auf unbestimmte Zeit.

Vi. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, die Alpen-Initiative und der Verkehrsclub der Schweiz sind nach wie vor nicht einverstanden mit dem Projekt. Sie führen gegen die kürzlich erteilte Plangenehmigungsverfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Wie die Bauherrschaft der A4 Neue Axenstrasse – das Bundesamt für Strassen sowie die Kantone Schwyz und Uri – mitteilt, hätte der Baubeginn dieser für die sichere Nord-Süd-Verbindung und für die Umfahrung von Sisikon bedeutenden Strasse ohne gerichtlichen Weiterzug «noch im laufenden Jahr erfolgen können ». Die zeitlichen Auswirkungen auf die Realisierung der Neuen Axenstrasse lassen sich zurzeit nicht abschätzen, ist doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch noch vor Bundesgericht anfechtbar. Die Bauherrschaft prüft nun, ob dem Bundesverwaltungsgericht für das ganze Projekt oder für einzelne Projektteile der Entzug der aufschiebenden Wirkung beantragt werden soll. Würde das Gericht die aufschiebende Wirkung entziehen, könnte zumindest mit Vorbereitungsarbeiten und mit dem Bau von den dringlichsten Sicherheitsmassnahmen begonnen werden.

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