«Ich gehe nicht davon aus, dass etwas Neues zum Vorschein kommt»
Drei Parzellen entlang der unteren Zürichstrasse werden auf Altlasten untersucht. Nicht zum ersten Mal wird dort gebohrt.
VICTOR KÄLIN
Wie einem Baugesuch (EA 40/20) zu entnehmen ist, sind für die Zürichstrasse 68, 72 und 74 Sondierbohrungen geplant. Diese stehen im Zusammenhang mit Altlastenuntersuchungen. Das eidgenössische Umweltschutzgesetz verpflichtet die Kantone, einen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen und zu führen. Dazu fordert das kantonale Amt für Umweltschutz regelmässig Grundeigentümer von belasteten Standorten auf, sogenannte Voruntersuchungen nach Altlasten-Verordnung durchzuführen. Damit wird abgeklärt, ob ein belasteter Standort die Umwelt tatsächlich gefährdet. Falls ja, muss dieser eventuell vertiefter untersucht und womöglich saniert werden.
Eine vergessene Deponie
Doch genau das erwartet Wilfrid Schönbächler nicht. Der Präsident der Genossame Dorf-Binzen ist als einer der drei betroffenen Grundeigentümer in die angeordnete Untersuchung involviert; die Genossame tritt als Bauherrin auf und wird die auf rund 20’000 Franken geschätzten Kosten bezahlen.
Schönbächler kennt die Gegend an der unteren Zürichstrasse gut. Als im September 2004 eine Autowaschanlage gebaut wurde, stiess man auf eine vergessen geratene Deponie, die in den 50er-Jahren betrieben worden war (EA 83/04). Das Deponiematerial wurde komplett ausgepackt und fachgerecht entsorgt. Der Standort gilt seither als unbelastet. «Ich gehe nicht davon aus», erklärt Wilfrid Schönbächler auf Anfrage, «dass in dieser Gegend etwas Neues zum Vorschein kommt.» Die historische Voruntersuchung stützt seine Vermutung: Zwar ist das Nachbargrundstück im Kataster der belasteten Standorte eingetragen, doch «gefährdete Umweltbereiche» sind bisher keine bekannt.
Die angeordnete Untersuchung dient unter anderem dazu, den Standort besser eingrenzen und gemäss Altlasten-Verordnung beurteilen zu können. Die beauftragte Firma Jäckli Geologie AG aus Ibach weist darauf hin, dass die Standortabgrenzung vor 10 bis 20 Jahren so genau erfolgte, «wie es aufgrund der damals verfügbaren, oft unvollständigen Informationen möglich war». Bei grösseren Deponien sei die Fläche vielfach bekannt; bei kleineren Ablagerungsstellen hingegen weniger, sodass in der Regel die Parzellengrenze zur groben Abgrenzung herangezogen wird.
Dass eine der insgesamt acht Sondierbohrungen auf der sanierten Parzelle der Autowaschanlage durchgeführt wird, dient gemäss Firma Jäckli zum Untersuch des abströmenden Grundwassers.
Drei Parzellen an der unteren Zürichstrasse werden auf Altlasten untersucht. Fotos: Victor Kälin
Die roten Punkte markieren die Standorte der insgesamt acht Sondierbohrungen.