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Mit Überbleibseln der leichtsinnigen Jugend konfrontiert

Ein 38-jähriger Mann musste sich kürzlich vor dem Bezirksgericht March verantworten. Ihm wird vorgeworfen, mehrfach Drogen veräussert sowie konsumiert zu haben.

YASMIN JÖHL

Kokain, Marihuana und Amphetamine – Drogen, mit denen der 38-jährige Angeklagte in der Vergangenheit des Öfteren in Kontakt kam. So veräusserte er sowohl im Oktober als auch im Dezember 2017 in einem Raum in Schübelbach, den er für sein Hobby als DJ untergemietet hatte, eine unbekannte Menge Kokain an einen Abnehmer. Dies tat er stellvertretend für einen Mitbeschuldigten. Wie der in Au wohnhafte und gelernte Logistiker vor Gericht aussagte, habe er dazumal zwar selber Drogen konsumiert, diese jedoch weder verkauft noch als Kurier überbracht.

«Ja, ich habe Drogen konsumiert » Diesem Standpunkt stehen jedoch Aussagen Beteiligter sowie WhatsApp-Chatverläufe gegenüber. Aus diesen sei zu schliessen, dass der Angeklagte für die Verkäufe verantwortlich ist, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift schreibt. Ebenfalls für die Schuld spricht eine Waage mit Drogenspuren, die in besagtem Raum des Angeklagten sichergestellt wurde Weiter wird dem 38-Jährigen vorgeworfen, dass er im Zeitraum zwischen Oktober 2016 und März 2018 mehrfach Marihuana und Amphetamine in unbekannten Mengen konsumierte. «Ja, ich habe in meinem Partyraum gekifft und Drogen konsumiert », gab der Mann zu.

Als dritter Anklagepunkt kommt der Besitz einer verbotenen Waffe hinzu: In seiner Wohnung in Au habe der Angeklagte ein einhändig bedienbares Schmetterlingsmesser aufbewahrt, ohne dass er über eine entsprechende Bewilligung verfügt hätte, so der Vorwurf. «Ich habe dieses Messer seit meiner Jugendzeit. Ich weiss nicht einmal mehr, wo ich es gekauft habe», verteidigte sich der Mann. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass es eine verbotene Waffe ist.

Hat mit Waffen nichts am Hut

«Ein Überbleibsel seiner leichtsinnigen Jugend» nannte denn auch der Verteidiger den Besitz dieser Waffe. Als sein Mandant das Messer erworben hatte, war dieses noch erlaubt. «Er hat nichts mit Waffen am Hut.» So forderte er deshalb einen Freispruch bezüglich dieses Anklagepunktes, genauso wie für den Verkauf der Drogen. Der Sachverhalt werde von der Staatsanwaltschaft ungenügend dargestellt.

«Aus den Chat-Verläufen ist nicht eindeutig ersichtlich, dass es sich um den Angeklagten handelt.» Zudem verneinte der Hauptvermieter der Liegenschaft in Schübelbach stets entschlossen, dass der Beschuldigte mit Drogen gehandelt hatte. So könne man seinem Mandanten einzig den Drogenkonsum vorwerfen. Und für diesen sei eine Verwarnung ausreichend. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 90 Franken, die Busse über 1550 Franken sowie das Tragen der Verfahrenskosten sei viel zu hoch, die Lebensumstände des Angeklagten müssten besser berücksichtigt werden. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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