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Ferienpass darf in diesem Jahr durchgeführt werden

Ferienpass darf in diesem Jahr durchgeführt werden Ferienpass darf in diesem Jahr durchgeführt werden

Laut einer Einschätzung und Empfehlung des Bildungsdepartements können die Ferienpassangebote in den Sommerferien durchgeführt werden. Es sind aber die Schutzbestimmungen einzuhalten.

dko. Kantonsrat Max Helbling (SVP, Steinerberg) sorgt sich um die sommerlichen Ferienpassangebote. Nach dem wochenlangen Homeschooling mit «einer daraus resultierenden Überdosierung an elektronischen Medien », ist nach seiner Meinung die Durchführung der Ferienpassangebote sinnvoll.

Mit einer Kleinen Anfrage wandte er sich an die Regierung, um zu erfahren, ob und in welchem Rahmen die vielen Angebote überhaupt durchgeführt werden könnten. Seit Jahrzehnten starteten bereits zu Beginn der Sommerferien vielerorts die bei den Kindern und Jugendlichen beliebten Ferienpässe. Viel Herzblut und Hunderte Stunden Freiwilligenarbeit steckten dahinter, um alles vorzubereiten und zu organisieren. Es gelte deshalb für die involvierten Parteien wie Organisatoren, Kursleiter, Firmen, Sponsoren, Kinder und Eltern, verbindliche Aussagen zu erhalten. Einschätzung und Empfehlung

In seiner Antwort macht das Bildungsdepartement klar, dass es sich bei den Ferienpassangeboten in der Regel um Angebote von privaten Vereinen oder Organisationen handle, über welche weder der Kanton im Allgemeinen noch das Bildungsdepartement spezifisch eine Aufsichtspflicht haben. Insofern sei die Antwort als Einschätzung und Empfehlung und nicht als Genehmigung oder gar Bewilligung zu verstehen. Zur Durchführbarkeit nimmt man in Schwyz Bezug auf die Entscheide des Bundesrats zu den weiteren Lockerungsschritten per 6. Juni.

Aus dieser Sicht seien Ferienpassangebote grundsätzlich möglich. Es seien dabei aber die Schutzbestimmungen des Bundes (Abstandsregeln und Hygienemassnahmen) einzuhalten und besonders gefährdete Personen zu schützen.

Für die einzelnen Module und Angebote regt das Bildungsdepartement jeweils eine «individuelle Risikoabwägung» an. So spiele es etwa eine Rolle, ob ein Kurs draussen oder drinnen stattfindet. Auf jeden Fall sei mittels Teilnehmerlisten sicherzustellen, dass eine Nachverfolgung der Kontakte ermöglicht wird. Allenfalls könne man zur Beurteilung auch bestehende Schutzkonzepte von Sportoder Jugendverbänden heranziehen. Für Schulbustransporte oder private Fahrgemeinschaften bestehen laut Bildungsdepartement keine verbindlichen Auflagen. Beim Transport im öV würden aber die jeweiligen Schutzkonzepte der lokalen Betreiber gelten.

Dem Ferienpass in den Sommerferien steht nichts im Wege. Die Schutzbestimmungen des Bundes wie Abstandsregeln und Hygienemassnahmen müssen aber eingehalten werden.

Foto: Archiv

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