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Mit dem Schleifer zugeschlagen

Das Strafgericht verurteilte einen 40-Jährigen aus der March zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

one. Eine Auseinandersetzung zwischen einem Chef einer Schalungsfirma und seinem Arbeiter endete im Januar 2019 für den Angestellten im Spital und den Chef vor dem Strafgericht. Letzterer wurde vom Gericht wegen schwerer Körperverletzung zu einer auf zwei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten von rund 23’000 Franken bezahlen und dem Opfer eine Genugtuung von 2000 Franken entrichten. Vor versammelter Mannschaft

Zur Auseinandersetzung kam es am frühen Morgen bei der Einteilung der Arbeit durch den Chef. Dieser fragte den Arbeiter, warum er am Vortag der Arbeit ferngeblieben war. Als der Arbeiter seinem Chef zumurmelte, er brauche ihm seine Abwesenheit nicht zu erklären und hierauf auf den Chef zutrat und ihn vor versammelter Mannschaft mehrmals auf Italienisch beschimpfte, kündigte der Chef dem Mitarbeiter fristlos.

«Ich habe ihn bloss weggestossen mit den Worten, fahr ab!», sagte der Beschuldigte. In den Händen hielt der Chef einen Winkelschleifer, mit dem er in seiner Reflexhandlung den Kopf des aufmüpfigen Arbeiters traf.

Sturz im Notfallzimmer Die Reflexhandlung und den Vorfall gab der Chef zu. Er sei sich aber nicht sicher, ob er seinen Arbeiter auch getroffen habe. Sein Verteidiger, der einen Freispruch verlangte, bezweifelte, dass die lebensgefährlichen Kopfverletzungen, die beim Arbeiter im Spital festgestellt wurden, vom Vorfall stammten. Videoaufnahmen im Spital würden nämlich beweisen, dass der Verletzte zuerst nicht blutend die Notaufnahme betrat. Auch die erste ärztliche Untersuchung habe keine Bewusstseinsstörung ergeben. Erst nach einem Sturz im Notfallzimmer hätten die Bilder einen blutenden Patienten gezeigt. Erst in einer zweiten Untersuchung nach dem Sturz sei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert worden.

Das Strafgericht folgte aber vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwältin. Der Arbeiter sei mit einer Rissquetschwunde im Spital aufgenommen worden. Diese sei eindeutig beim Stoss mit dem Winkelschleifer entstanden. Dadurch habe der Patient eine Impressionsfraktur am Schädel erlitten, was zu einer Verlagerung von Knochenteilen nach innen führte. Es sei medizinisch erklärbar, dass das zu Schwindelbeschwerden und schliesslich zum Sturz des Patienten im Spital geführt habe. Beim Sturz habe er sich dann weitere Kopfverletzungen zugezogen.

Das Urteil des Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.

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