Unter Alkohol und Drogen aufeinander losgegangen
Die Staatsanwältin beantragte hohe Strafen für fünf Personen aus dem Raum Einsiedeln.
RUGGERO VERCELLONE
Drei Schweizer im damaligen Alter zwischen 19 und 32 Jahren, eine 23-jährige Schweizerin und ein 48-jähriger Iraker hatten 2018 keine gute Zeit. Sie waren ohne Arbeit, mittel- und perspektivlos, erhielten zum Teil Sozialhilfe oder IV-Gelder und konsumierten Medikamente, Drogen und Alkohol. Und wenn sie unter Drogen und Alkohol standen, gingen sie aufeinander los. Am Montag und Dienstag hatten sich die fünf Beschuldigten aus dem Raum Einsiedeln vor dem Strafgericht zu verantworten: Einfache Körperverletzung, Raufhandel, Sachbeschädigung, Drohung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Gewalt und Drohung gegen Behörde und Beamte sowie versuchte Verbreitung menschlicher Krankheiten waren nur einige der Delikte, die ihnen vorgeworfen wurden.
Wie massiv die Art und Weise der Auseinandersetzungen waren, zeigen wenige Beispiele. In einem Fall zündeten sie einem schlafenden Kollegen die Socken an den Füssen an, die sie zuvor mit Deodorant eingesprayt hatten. Zweimal kam es zu einem Raufhandel unter den männlichen Beschuldigten. Dabei gingen die Beteiligten nicht gerade zimperlich miteinander um. Es kam zu zwei Nasenbrüchen und weiteren Verletzungen sowie zu teils massiven Sachbeschädigungen. In einem Fall soll der an Hepatitis C erkrankte Iraker einen Beteiligten absichtlich gebissen haben, um diesen mit der Krankheit anzustecken.
Verdiente Strafe absitzen und dann ein guter Vater sein
Für alle vorbestraften Beschuldigten verlangte die Staatsanwältin hohe Strafen. Für den heute 34-Jährigen, der seit einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug sitzt und dem 26 Delikte vorgeworfen werden, verlangte sie zum Beispiel eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten und eine Busse von 3000 Franken. Eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten sowie eine Busse von 500 Franken und einen zehnjährigen Landesverweis forderte die Staatsanwältin für den Iraker.
Die Verteidiger plädierten für Freisprüche oder für bedingte Strafen. Ihre Mandanten seien bei den Hauptvorwürfen nicht aktiv und zum Teil Opfer gewesen. Einzig der Verteidiger des 34-Jährigen sprach sich für eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie eine Geldstrafe von 2400 Franken und eine Busse von 3500 Franken aus. Sein Mandant sei «Opfer seiner Sucht» gewesen. Der Beschuldigte selbst sagte den Richtern, er wolle seine verdiente Strafe absitzen und dann für seinen Sohn ein guter Vater sein.
Keinen Kontakt mehr untereinander Die übrigen Beschuldigten, die keinen Kontakt mehr untereinander haben und heute zum Teil wieder berufstätig sind, haben mit ihrem früheren Leben gebrochen. Der Iraker, der abstritt, absichtlich gebissen zu haben, sagte dem Gericht, von der Krankheit Hepatitis C damals schon geheilt gewesen zu sein. Eine Landesverweisung wäre für ihn schlimm, da er in seiner Heimat keine Verwandten habe.
Das Urteil des Strafgerichts soll frühestens nächste Woche mündlich eröffnet werden.